Hallo und schönen guten Abend,
zunächst mal ein dickes Danke der schnellen und hilfreichen Antworten.
Komme aber, genau bei der letzten Antwort, genau zum Knackpunkt:
Hausreinigung wird über die Anzahl der Mietparteien aufgeschlüsselt.
Ausgehend vom tatsächlichen Umfang müsste dann die Rechnung (auch auf Zeit bezogen) bei sagen wir 4 festen Mietern und 8 Mietern die jeweils eine Woche da wären:
120,- € = (4 x X x 52/52) + (8 x X x 1/52)
X wäre in dem Beispiel = 28,888
Jeder Vollmieter müsste ergo 28,89 € zahlen und die Kurzmieter je 0,56 €.
Lächerlich kleine Zahlen die mir auch wurscht wären wenn es in dem Rahmen bleibt - aber wie man das ja kennt: es läppert sich.
Schlussendlich bleibt die Frage: Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kurzmieter Beziehungsweise die Nebenkostenberechnung durch den Vermieter was die Einbeziehung der Kurzmieter angeht?
Beste Grüße