Beiträge von clon

    Hallo und schönen guten Abend,

    zunächst mal ein dickes Danke der schnellen und hilfreichen Antworten.

    Komme aber, genau bei der letzten Antwort, genau zum Knackpunkt:

    Hausreinigung wird über die Anzahl der Mietparteien aufgeschlüsselt.
    Ausgehend vom tatsächlichen Umfang müsste dann die Rechnung (auch auf Zeit bezogen) bei sagen wir 4 festen Mietern und 8 Mietern die jeweils eine Woche da wären:

    120,- € = (4 x X x 52/52) + (8 x X x 1/52)
    X wäre in dem Beispiel = 28,888
    Jeder Vollmieter müsste ergo 28,89 € zahlen und die Kurzmieter je 0,56 €.
    Lächerlich kleine Zahlen die mir auch wurscht wären wenn es in dem Rahmen bleibt - aber wie man das ja kennt: es läppert sich.

    Schlussendlich bleibt die Frage: Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kurzmieter Beziehungsweise die Nebenkostenberechnung durch den Vermieter was die Einbeziehung der Kurzmieter angeht?

    Beste Grüße

    Hallo und guten Morgen Berny,

    danke der superschnellen Antwort.

    Die aber leider nicht so wirklich weiterhilft.

    Also in meinem Mietvertrag ist klar geregelt wie abgerechnet wird. Soweit klar.
    Nur steht da eben nicht drin, kann ja auch garnicht drin stehen, wie die Schlüssel erstellt werden. Und diese Schlüssel der Umrechnung bestehen zum Großteil aus Gesamtmietern, Wohnfläche und Personen je Mieteinheit.
    Und genau das ist meine Frage.

    Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?

    Beste Grüße

    Hallo,

    kurze Frage betreffs der Nebenkostenabrechnung.

    In dem Haus in dem wir zur Miete wohnen sind ca. 80% der Bewohner ganz normale "Dauerbewohner" und ca. 20 % sind immer nur Kurzmieter.
    Meint: Der Vermieter quartiert hier immer mal wieder Handwerker oder Studenten Tageweise und Wochenweise hier ein.

    Wenn es ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung gibt dann müssten die doch ebenso wie ich normal an den Nebenkosten (klar, für einen eben sehr kurzen Zeitraum) beteiligt werden?

    Oder gibt es hier Möglichkeiten für den Vermieter die hier raus zu rechnen, die nicht zu berücksichtigen?

    Eine kurze Info, gerne auch mit Verweis auf den entsprechenden Gesetzestext würde mich sehr freuen.

    Beste Grüße und vorab besten Dank!

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