Mal ne allgemeine Frage

  • Die Tochter unseres Vermieters ist vor ein paar Wochen in eine Wohnung hier im Haus gezogen. Da wurde ordentlich renoviert und erneuert, ua auch die Fenster.
    Mein Nachbar erzählte mir heute das er bemängelte das es bei ihm reinregnet, und der Vermieter ließ ein Brett! anbringen, damit es nicht mehr reinregnet. Mir sagte er bei meinem Einzug gleich das nicht beabsichtigt ist an den Fenstern was zu machen (sie sind blind).
    Ich hatte mich von meinem Partner getrennt und wollte einfach schnell ne Wohnung, also war mir das erstmal egal.
    Nun zu meiner Frage, darf der Vermieter bei seinen Mietern minderwärtige Reperaturen vornehmen, während seine Tochter jetzt niegelnagelneue Fenster bekommt??

    Lg Lara

  • Zitat

    Nun zu meiner Frage, darf der Vermieter bei seinen Mietern minderwärtige Reperaturen vornehmen, während seine Tochter jetzt niegelnagelneue Fenster bekommt??

    Warum sollte er seine Tochter so schlecht stellen, wie seine Mieter? Blut ist eben dicker als Wasser. Es ist allein seine Sache, wo er neue Fenster einbaut und wo nicht.

    Aber für blinde Fenster (wohl Doppelverglasung?) hast du das Recht, die Miete zu mindern. Über Art und Höhe solltest du dich beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht aufklären lassen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Naja, mir würde zumindest ein guter Grund einfallen warum wir Mieter das gleiche Recht haben sollten. Nämlich das wir auch unsere Miete zahlen.
    Ja, die Fenster haben Doppelverglasung.

  • darf der Vermieter bei seinen Mietern minderwärtige Reperaturen vornehmen, während seine Tochter jetzt niegelnagelneue Fenster bekommt??


    Stell' Dich gut mit Deinem Vermieter, vielleicht bekommst Du auch nagelniegelneue Fenster.

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