Mietminderung nach Mieterhöhung Deutsche Annington

  • Hallo,

    ich habe ein Problem und hoffe ich kann hier Hilfe finden.. Mein Vermieter die Deutsche Annington hat mir vor 2 Monaten die Miete um 20% erhöht und dabei auf den ortsüblichen Mietspiegel verwiesen. Nun soll ich dem Ganzen zustimmen, sonst würden Sie diese Forderung einklagen (was wohl auch sehr leichtfertig gemacht wird laut Internet-Artikeln). Ich bin allerdings absolut nicht mit der Erhöhung einverstanden, da sich unser Haus in einem miserablen Zustand befindet (Keller überschwemmt, schimmelig, Treppenhauswände bröckeln und sind nass, Aussenfassade abgebröckelt - kurzum eine Erhöhung in diesem Zustand ist eine Frechheit!)

    Im Netz habe ich gelesen, dass ich in dieser Situation sog. Altmängel bemängeln kann und somit eine Mietminderung in maximaler Höhe der Mieterhöhung vornehmen kann (was mir reichen würde, möchte die bisherige günstige Miete beibehalten).

    Zudem kommt noch hinzu, dass die Annington eine Einzugsermächtigung von mir erhalten hat. Diese müsste ich wohl vorsichtshalber zurücknehmen, da ich nicht glaube, dass die mir freiwillig weniger Miete abbuchen, wenn ich die Mietminderung gefordert habe.

    Meine Frage nun, soll ich das Formular mit der Zustimmung zur Mieterhöhung zuschicken und anschließend/gleichzeitig die Mietminderung geltend machen? Ich möchte keinen Rechtsstreit mit denen eingehen, obwohl man im Netz liest, dass ich gute Chancen hätte bei der Deutschen Annington (übler Verein).

    Oder ist die Gefahr zu groß, dass ich am Ende der Leidtragende bin, weil ich ja einmal zugestimmt habe? Die Zeit rinnt mir davon, die Erhöhung soll ab 01.01.2013 in Kraft setzen.

    Vielen Dank, ich hoffe ich finde Rat.

    :confused:

  • Hallo,
    Das Risiko, vor Gericht zu landen haben Sie so oder so.
    Wenn Sie der Erhöhung nicht zustimmen, wird Ihr Vermieter u.U. klagen.
    Ihre Idee, der Erhöhung zuzustimmen und im Gegenzug die Miete aus Gründen zu mindern, die offensichtlich schon länger bestehen, finde ich allerdings hanebüchen.
    Was soll das auf Dauer bringen ?
    Eine Lösung ist das nicht.

  • Wenn ich der Erhöhung aus Gründen des ortsüblichen Mietspiegels zustimme, könnten sie mir diese Forderung nicht mehr einklagen (denn gegen den Mietspiegel kann ich nicht argumentieren). Ich habe bisher mit den vielen Mängeln gelebt, da ich eine angemessen günstige Miete gezahlt habe. Dieses Verhältnis stimmt nun jedoch nicht mehr und ich denke, es wäre einen Versuch wert, die Mietminderung geltend zu machen, somal sich der Vermieter sowieso nicht um die Beseitigung der Mängel kümmern wird.

  • Der deutsche Mieterbund sagt dazu:

    "Achtung Mieterhöhung:

    Nach einer Mieterhöhung, zum Beispiel auf die ortsübliche Vergleichsmiete, werden die "Karten aber völlig neu gemischt". Hält sich der Vermieter nicht mehr an die Absprache "niedriger Mietpreis für niedrige Wohnqualität", kann der Mieter wegen "Altmängeln" die Miete kürzen. Der Minderungsbedarf darf aber nicht höher ausfallen als die Mieterhöhung."

  • Ja, aber nur weil der Mieterbund Ihnen das sagt, heisst das
    1. nicht, das Ihr Vermieter sich das gefallen lässt
    2. das Sie damit vor Gericht auch Recht bekommen
    daher schrieb ich, Ihr Risiko, vor Gericht zu landen ist durchaus gegeben und das war doch Ihre Frage,oder ?

  • Ich will Sie nicht ärgern, aber leider ist recht haben und recht bekommen nicht immer gleich bedeutend.
    Die dt.Annington ist hinlänglich für Ihre Praxis bekannt und wird sich auch eine Rechtsabteilung leisten.
    Im Zweifel werden Sie also mit dem Verein vor Gericht müssen- und das kostet Zeit, Nerven und u.U.
    auch Geld.

  • Hallo Elisabeth,

    sind die bestehenden Mängel der DA nachweislich bekannt und wurde sie nachweislich zur Behebung aufgefordert?
    Falls ja, wurde etwas behoben?

  • Ich kann Beluga66 nur zustimmen. Ein Widerspruch wird wahrscheinlich zu nicht absehbaren Entscheidungen irgendeines Gerichtes führen.

    Als da wären, die Mieterhöhung an sich und folgend der Widerspruch des Vermieters wegen der Mietkürzung.
    Am miserablen Zustand des Hauses würde sich nichts ändern.
    Die von Ihnen geschilderten Mängel("Keller überschwemmt, schimmelig, Treppenhauswände bröckeln und sind nass, Aussenfassade abgebröckelt") halte ich für, zumindest teilweise, nicht geeignet für eine entsprechende Minderung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!