Beiträge von 5767elisabeth

    Der deutsche Mieterbund sagt dazu:

    "Achtung Mieterhöhung:

    Nach einer Mieterhöhung, zum Beispiel auf die ortsübliche Vergleichsmiete, werden die "Karten aber völlig neu gemischt". Hält sich der Vermieter nicht mehr an die Absprache "niedriger Mietpreis für niedrige Wohnqualität", kann der Mieter wegen "Altmängeln" die Miete kürzen. Der Minderungsbedarf darf aber nicht höher ausfallen als die Mieterhöhung."

    Wenn ich der Erhöhung aus Gründen des ortsüblichen Mietspiegels zustimme, könnten sie mir diese Forderung nicht mehr einklagen (denn gegen den Mietspiegel kann ich nicht argumentieren). Ich habe bisher mit den vielen Mängeln gelebt, da ich eine angemessen günstige Miete gezahlt habe. Dieses Verhältnis stimmt nun jedoch nicht mehr und ich denke, es wäre einen Versuch wert, die Mietminderung geltend zu machen, somal sich der Vermieter sowieso nicht um die Beseitigung der Mängel kümmern wird.

    Hallo,

    ich habe ein Problem und hoffe ich kann hier Hilfe finden.. Mein Vermieter die Deutsche Annington hat mir vor 2 Monaten die Miete um 20% erhöht und dabei auf den ortsüblichen Mietspiegel verwiesen. Nun soll ich dem Ganzen zustimmen, sonst würden Sie diese Forderung einklagen (was wohl auch sehr leichtfertig gemacht wird laut Internet-Artikeln). Ich bin allerdings absolut nicht mit der Erhöhung einverstanden, da sich unser Haus in einem miserablen Zustand befindet (Keller überschwemmt, schimmelig, Treppenhauswände bröckeln und sind nass, Aussenfassade abgebröckelt - kurzum eine Erhöhung in diesem Zustand ist eine Frechheit!)

    Im Netz habe ich gelesen, dass ich in dieser Situation sog. Altmängel bemängeln kann und somit eine Mietminderung in maximaler Höhe der Mieterhöhung vornehmen kann (was mir reichen würde, möchte die bisherige günstige Miete beibehalten).

    Zudem kommt noch hinzu, dass die Annington eine Einzugsermächtigung von mir erhalten hat. Diese müsste ich wohl vorsichtshalber zurücknehmen, da ich nicht glaube, dass die mir freiwillig weniger Miete abbuchen, wenn ich die Mietminderung gefordert habe.

    Meine Frage nun, soll ich das Formular mit der Zustimmung zur Mieterhöhung zuschicken und anschließend/gleichzeitig die Mietminderung geltend machen? Ich möchte keinen Rechtsstreit mit denen eingehen, obwohl man im Netz liest, dass ich gute Chancen hätte bei der Deutschen Annington (übler Verein).

    Oder ist die Gefahr zu groß, dass ich am Ende der Leidtragende bin, weil ich ja einmal zugestimmt habe? Die Zeit rinnt mir davon, die Erhöhung soll ab 01.01.2013 in Kraft setzen.

    Vielen Dank, ich hoffe ich finde Rat.

    :confused:

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