Nebenkostenabrechnung 2010/ 11 fehlt

  • Hallo allerseits,

    folgender Fall in Kürze:
    Bin Mieter seit 01.05.2010.Habe für das erste Abrechnungsjahr, also 10/11 keine NK Abrechnung erhalten. Bis dahin war dies so üblich in diesem Hause! Habe nun dieses Jahr im November plötzlich doch eine Abrechnung für 11/12 bekommen mit einem Guthaben für mich:). Gehe nun stark davon aus, dass ich für das erste Jahr auch zuviel bezhlt habe:(. Kann ich diese Nebenkostenabrechnung also 10 /11 noch einfordern oder ist es dafür zu spät.
    Freue mich sehr über hilfreiche Anbtworten und danke schon mal im Voraus.

  • Hi,

    also ich versuch´s noch mal genauer.
    Beginn des Mietverhältnisses 01.05.2010. Dann müsste der erste Abrechnungszeitraum wohl 01.05.2010 - 01.05.2011 sein. Die einzige Abrechnung, die ich kürzlich erhalten habe ist 01.05.2011 - 01.05.2012, Laut dieser habe ich ein Guthaben. Nun wollte ich wissen, ob ich für den vorigen Abrechnungszeitraum die Rechnung noch einfordern kann, bzw. das Guthaben, weil ich davon ausgehe, dass ich im ersten Jahr viel weniger verbraucht habe. Hab ein bisschen darüber gelesen, bin mir aber nicht sicher. Es ist meine erste Wohnung und ich kenne mich noch nicht so gut aus.

  • Hallo Eoleon,

    "Bin Mieter seit 01.05.2010.Habe für das erste Abrechnungsjahr, also 10/11 keine NK Abrechnung erhalten. Bis dahin war dies so üblich in diesem Hause!
    Dann müsste der erste Abrechnungszeitraum wohl 01.05.2010 - 01.05.2011 sein.
    Kann ich diese Nebenkostenabrechnung also 10 /11 noch einfordern oder ist es dafür zu spät."
    OK, genauer 1.5.10 - 30.4.11.
    Sind im Mietvertrag von Dir zu übernehmende Betriebskosten wirksam vereinbart? Du kannst auf jeden Fall eine Abrechnung verlangen, bei Verweigerung kannste die gesamten bis dahin geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zurück(!)verlangen, da ja keine Abrechnung vorliegt.

    "Die einzige Abrechnung, die ich kürzlich erhalten habe ist 01.05.2011 - 01.05.2012,"
    Genauer 1.5.11-30.4.12.

    "Es ist meine erste Wohnung und ich kenne mich noch nicht so gut aus."
    Nobody is perfect.:rolleyes:

  • Zitat

    Beginn des Mietverhältnisses 01.05.2010. Dann müsste der erste Abrechnungszeitraum wohl 01.05.2010 - 01.05.2011 sein.

    Nö, muss nicht. Der Abrechnungszeitraum hat nichts mit deinem Mietbeginn zu tun. Dieser Zeitraum gilt nämlich für das ganze Haus und ist immer 1 Jahr lang. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

    Da die Verjährungsfrist aber 3 Jahre beträgt, hast du noch etwas Zeit, um die alte Abrechnung anzufordern. Sollte es ein Guthaben für dich ergeben, muss der Vermieter dies auszahlen, wenn du etwas nachzahlen müsstest, dann hätte der Vermieter Pech.

  • Nö, muss nicht. Der Abrechnungszeitraum hat nichts mit deinem Mietbeginn zu tun.


    Moin Mainschwimmer,
    uns beiden Pastorensöhnen ist das ja klar wie Klossbrühe...:rolleyes:
    Ich hatte jetzt aber trotzdem diesen Zeitraum unterstellt, da er schrieb, dass er eine Abrechnung für den Zeitraum 1.5.11-1.5.12 erhalten hatte.

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