Hallo,
mein Freund hat seine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt. In seinem Vertrag steht, die Kaution wird nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt. Habe schon hier im Forum gelesen, dass der Vermieter das Recht dazu hätte falls Nebenkostennachzahlungen fällig wären.
Wie ist es aber, wenn definitiv keine Nachzahlungen seitens des Mieters zu erwarten sind, darf dieser dann die Kaution vorher einfordern.
Gruß u. danke schon mal für eure Antworten.