Renovieren bei Auszug

  • hallo,

    und zwar bin ich vor ein paar wochen aus meiner alten wohnung ausgezogen.
    Im meine Mietvertrag unter §16 Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit habe ich nie den Punkt renovieren gelesen da stand nur das alle Schlüssel abgegeben werden müssen.

    Jetzt als ich mein Vermieter ansprach was nun mit meiner Kaution ist sagte er mir das ich renovieren hätte müsste.

    Als ich mir mein Vertrag nochmal durch las fand ich unter § 3 Miete, Nebenkosten, Vorrauszahlungen ,dass
    ich Schönheitsreparaturen tragen muss und das der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand übernimmt und bei beendigung der Mietverhältnisses im renovierten Zustand übergeben werden muss.

    Meine Frage ist das Rechtens?
    Weil der Vermieter hat eine Firma beauftragt zur Renovierung und sagte mir das wenn die rechnung kommt wir sehen was von der Kautionübrig bleibt

    MfG

  • marcel787:

    "Im meine Mietvertrag unter §16 Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit habe ich nie den Punkt renovieren gelesen da stand nur das alle Schlüssel abgegeben werden müssen.
    Als ich mir mein Vertrag nochmal durch las fand ich unter § 3 Miete, Nebenkosten, Vorrauszahlungen ,dass ich Schönheitsreparaturen tragen muss und das der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand übernimmt und bei beendigung der Mietverhältnisses im renovierten Zustand übergeben werden muss."
    Oh, welch' ein Wunder...

    "Jetzt als ich mein Vermieter ansprach was nun mit meiner Kaution ist sagte er mir das ich renovieren hätte müsste.
    Meine Frage ist das Rechtens?"
    Wenn es im MV so vereinbart war...

    "der Vermieter hat eine Firma beauftragt zur Renovierung und sagte mir das wenn die rechnung kommt wir sehen was von der Kautionübrig bleibt"
    Soo einfach geht das nicht. Er hätte beim Auszug Dir erst mal Gelegenheit dazu geben müssen.
    Wie ging denn der Auszug vonstatten? Gab es eine Wohnungsabnahme durch den VM? Gibt es ein Übergabeprotokoll? Falls ja, mit welchen Vereinbarungen?

  • also übergabeprotokoll habe ich immer noch nicht vom vermieter das wollte er mir seit 5 wochen schon als pdf per email schicken
    und im protokoll steht nur drin unrenoviert mehr nicht
    der vermieter hat die wohnung übernommen

    ich muss dazu sagen der vermieter hat das gesamte mehrfamilienhaus letzten jahr im sommer vom alten vermieter erworben und die mietverträge so übernommen und beim alten vermieter war die übergabe immer so " jeder macht sich selber die wohnung wie er sie haben möchte " und das war leider nur mündlich beim einzug

    mfg

  • Ich würde annehmen, dass eine Klausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses - unabhängig vom Zustand der Wohnung und der vergangenen Zeit seit der letzten Renovierung, zur erneuten Renovierung verpflichet, diesen unangemessen benachteiligt und daher evtl. unwirklsam sein könnte.

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