Namensschild Entfernung

  • Hallo Leute, gerade erreichte mich diese Mail:

    ______

    Meine Herren,

    1. die Verwaltung hat mich aufgefordert, die selbst aufgeklebten Namensschilder vom Klingelschild zu entfernen. Die Hausbewohner legen großen Wert auf das einheitliche und ordentliche Aussehen des Klingeltableaus und beklagen diesen "Wildwuchs".

    Ich werde darum die Aufkleber in 10 Tagen, am 16.12. entfernen. Die Adressierung Ihrer Post sollte dann von den Absendern mit "bei Schmidt" oder "c/o Schmidt" ergänzt werden. Bitte informieren Sie in der Zwischenzeit alle, von denen Sie Post erwarten, entsprechend. Auch sollten natürlich alle Besucher darauf hingewiesen werden, dass sie bei "Schmidt" klingeln müssen.

    2. (Internet blabla)

    3. Ganz wichtig!!!
    In der kalten Jahreszeit muss darauf geachtet werden, nicht bei heruntergelassenem Außenrolladen das Fenster zum Lüften zu öffnen. Sie könnten kaputt gehen, weil Feuchtigkeit aus dem Raum in den Rolladen zieht. Eine Reparatur ist unter Umständen sehr teuer.


    Mit freundlichen Grüßen
    Robert Xyz
    ______

    Was sagt ihr dazu? ist der Vermieter nicht verpflichtet für einheitliche Klingelschilder zu sorgen, indem er sie selbst anfertigt? Immerhin habe ich einen Mietvertrag, das kann doch nicht angehen, dass aufgrund von "Wildwuchs" und "die Hausbewohner legen großen Wert auf das einheitliche und ordentliche Aussehen des Klingeltableaus" ich allen Leuten und amtlicher Post meine "neue" Adresse mitteilen muss. Gibt es Paragraphen dazu? Inwiefern kann ich mit meinem Mietvertrag argumentieren?

    Den Dritten Punkt verstehe ich gar nicht: Was hat das Lüften mit dem Kaputtgehen heruntergelassener Außenrolladen zu tun? Wenn es regnet können die doch auch nass werden (über meinem Fenster ist ein Balkon, d.h. es ist unwahrscheinlich, dass sie durch Regen/ Schnee nass werden, aber es gibt doch keine Außenrolladen, die nass werden dürfen und welche, die es nicht dürfen oder?)


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, das macht echt fertig, mich um solchen Kram zu kümmern :mad:

  • ist der Vermieter nicht verpflichtet für einheitliche Klingelschilder zu sorgen, indem er sie selbst anfertigt? Immerhin habe ich einen Mietvertrag, das kann doch nicht angehen, dass aufgrund von "Wildwuchs" und "die Hausbewohner legen großen Wert auf das einheitliche und ordentliche Aussehen des Klingeltableaus" ich allen Leuten und amtlicher Post meine "neue" Adresse mitteilen muss. Gibt es Paragraphen dazu?

    Mir ist im deutschen Mietrecht kein Paragraf bekannt, welcher Aussagen zu Klingelschildern enthält. Inwieweit hier möglicher EU-Recht in Anwendung zu bringen ist, ist mir auch nicht geläufig.

    Zitat

    Inwiefern kann ich mit meinem Mietvertrag argumentieren?

    Wenn Ihr Mietvertrag einen Passus über Klingelschilder enthält, könnten Sie dami natürlich schon argumentieren; aber wenn Sie dort nachlesen und nichts finden, können Sie auch nur schwer mit dem Nichts in Feld ziehen.

    Zitat

    Was hat das Lüften mit dem Kaputtgehen heruntergelassener Außenrolladen zu tun?

    Bei Frost würde durch das geöffnete Fenster feuchtigkeitsgeschwängerte Luft in die Kästen ziehen und dann nach dem Schließen der Fenster dort gefrieren. Wohlgemerkt, bei Frost. Ansonsten kann Ihnen die Frage am einfachsten der Verfasser der E-Mail beantworten.

    Nun ergibt sich für mich die Gegenfrage:
    Was hat das Lüften mit [dem Kaputtgehen] heruntergelassener Außenrolladen zu tun? Was soll da "gelüftet" werden?

  • Danke für deine schnelle Antwort!

    Zu deiner Gegenfrage: Es geht um die Zimmer in denen wir wohnen. Dass gelüftet werden muss ist ja richtig, ich konnte nur nicht nachvollziehen warum ich nicht mit heruntergelassener Rollade lüften darf, aber das hast du ja erklärt.


    Nochmal zu der Namensschildthematik: Vllt gibt es kein Paragraph der soetwas zu meinen Gunsten regelt, aber umgekehrt steht doch auch nirgendwo, dass der Vermieter uns vorschreiben darf wie wir unseren Briefkasten und unser Klingelschild zu benennen haben. Es wohnt ja schließlich kein "Schmidt" bei uns und man könnte Objektiv betrachtet ja schon als Mietnomade gelten.

  • Ich würde das eher so deuten, dass eben keine fremde Namen (z.B. von Besuchern) an der Klingel stehen dürften.
    Denn dass man als Mieter seinen Namen an Klingel und Briefkasten hat, sollte eigentlich logisch sein.
    Wenn der Vermieter einheitliche Beschriftung wünscht, kann er die Klingeln ja selbst mit den Namen seiner Mieter versehen.

  • Naja der einzig fremde Name, der dann an der Klingel stehen würde, wäre "Schmidt". Wir sind zu Dritt in der WG und somit hätte jede Post den gleichen Empfänger, man muss doch erreichbar sein, auch für Behörden etc.

  • Es kommt Licht in das Dunkel.
    Geht natürlich nicht 3 Namen an das sowieso schon kleine Schild zu schreiben.
    Dann ist doch der Vorschlag zB. " bei Schmidt" die eigentliche Lösung. Ihrem Postgeheimnis tut das keinen Abbruch.

    Himmel hilf lenken !

  • Und was ist wenn eine Behörde schreibt und den Beisatz "bei Schmidt" nicht kennt? Dann kann es nämlich sein, dass ich wegen Fristversäumnisse dran bin. Zumal es mit normaler Computerschrift sehr wohl möglich ist alle Namen auf ein Klingelschild zu bringen. Wir sind schließlich nicht die einzige WG im Lande.

  • Ich denke man kann auch 3 Namen (je nach dem wie lang die sind) auf ein Schild bekommen, wenn man will.
    Letztendlich geht es ja auch darum, dass man auch Post bekommen kann, die man nicht erwartet oder den Leuten vorher ein c/o mitteilen kann, z.B. Post vom Gericht, Ämtern etc.

    In manchen Gemeinden ist es sogar andersrum, nämlich, dass man laut Satzung eine Kennzeichnungspflicht hat und der Name an Klingel und Briefkasten stehen muss.

  • Bei Wikipedia ist nochmal die Zusatzbezeichnung erläutert, welche bei Ihnen in Frage käme.

    Uwe Untermieter
    c/o Veronica Mieterin
    Testgasse 98
    12345 Geschäftshausen

    Der Brief ist an Herrn Uwe Untermieter gerichtet, der in der Wohnung von Frau Veronica Mieterin zur Untermiete wohnt. Am Briefkasten steht „Veronica Mieterin“. Obwohl Frau Mieterin den Briefkasten leert, darf sie den Brief an Herrn Untermieter nicht lesen, außer er hat vorher seine generelle Zustimmung dazu gegeben, weil er z. B. zurzeit im Krankenhaus liegt und wichtige Post erwartet und er Frau Mieterin soweit vertraut, dass sie den Brief öffnen und ihm telefonisch über dessen Inhalt Bescheid geben darf.

    Eine nochmalige Antwort bekommen Sie von mir nicht mehr; zum Affen machen reicht's bei mir auch.


  • In manchen Gemeinden ist es sogar andersrum, nämlich, dass man laut Satzung eine Kennzeichnungspflicht hat und der Name an Klingel und Briefkasten stehen muss.

    Weißt du wie das in Hamburg ist, bzw. wo schaut man das nach?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!