Hallo Leute, gerade erreichte mich diese Mail:
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Meine Herren,
1. die Verwaltung hat mich aufgefordert, die selbst aufgeklebten Namensschilder vom Klingelschild zu entfernen. Die Hausbewohner legen großen Wert auf das einheitliche und ordentliche Aussehen des Klingeltableaus und beklagen diesen "Wildwuchs".
Ich werde darum die Aufkleber in 10 Tagen, am 16.12. entfernen. Die Adressierung Ihrer Post sollte dann von den Absendern mit "bei Schmidt" oder "c/o Schmidt" ergänzt werden. Bitte informieren Sie in der Zwischenzeit alle, von denen Sie Post erwarten, entsprechend. Auch sollten natürlich alle Besucher darauf hingewiesen werden, dass sie bei "Schmidt" klingeln müssen.
2. (Internet blabla)
3. Ganz wichtig!!!
In der kalten Jahreszeit muss darauf geachtet werden, nicht bei heruntergelassenem Außenrolladen das Fenster zum Lüften zu öffnen. Sie könnten kaputt gehen, weil Feuchtigkeit aus dem Raum in den Rolladen zieht. Eine Reparatur ist unter Umständen sehr teuer.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Xyz
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Was sagt ihr dazu? ist der Vermieter nicht verpflichtet für einheitliche Klingelschilder zu sorgen, indem er sie selbst anfertigt? Immerhin habe ich einen Mietvertrag, das kann doch nicht angehen, dass aufgrund von "Wildwuchs" und "die Hausbewohner legen großen Wert auf das einheitliche und ordentliche Aussehen des Klingeltableaus" ich allen Leuten und amtlicher Post meine "neue" Adresse mitteilen muss. Gibt es Paragraphen dazu? Inwiefern kann ich mit meinem Mietvertrag argumentieren?
Den Dritten Punkt verstehe ich gar nicht: Was hat das Lüften mit dem Kaputtgehen heruntergelassener Außenrolladen zu tun? Wenn es regnet können die doch auch nass werden (über meinem Fenster ist ein Balkon, d.h. es ist unwahrscheinlich, dass sie durch Regen/ Schnee nass werden, aber es gibt doch keine Außenrolladen, die nass werden dürfen und welche, die es nicht dürfen oder?)
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, das macht echt fertig, mich um solchen Kram zu kümmern ![]()