Anspruch der Nebenkostenabendrechnung gültig?

  • Guten Nabend,

    ich hab heute den 05.12. per Post die Nebenkostenabrechnung meines ehemaligen Vermieters erhalten.
    Ein bisschen stutzig über den Erhalt, ich wohne seit 19 Monaten nicht mehr dort und habe am 08.11.2011 schon eine finale Abrechnung bezahlt, habe ich mir das Datum der Abrechnung angeschaut.

    Erstellt wurde die Abrechnung am 13.10.12, bekommen habe ich sie heute den 05.12(mit Poststempel vom 03.12).

    Auszug aus dem Schreiben:

    Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011
    Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 14.05.2011

    Wenn ich jetzt §556 BGB Absatz 3 lese
    " Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen..."
    bin ich etwas irritiert. Betrifft die Gültigkeit der Nebenkostenabrechnung den allgemeinen oder meinen Abrechnungszeitraum?

    Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

    Vielen Dank!!


  • Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011
    Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 14.05.2011

    Wenn ich jetzt §556 BGB Absatz 3 lese
    " Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen..."
    bin ich etwas irritiert. Betrifft die Gültigkeit der Nebenkostenabrechnung den allgemeinen oder meinen Abrechnungszeitraum?

    Ja, kann ich.
    Sie haben richtig zitiert.
    bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
    Der Abrechnungszeitraum beträgt immer 1 Kalenderjahr; hier also 2011.

    IHR Abrechnungszeitraum(etas unglücklich formuliert) ist der Mietzeitraum von 2011. Da Sie aber nicht das volle Kalenderjahr dort wohnten, muß der Vermieter natürlich nur diesen Zeitraum bei der Berechnung in Ansatz bringen.
    Die Ausgangsbasis ist aber das volle Kalenderjahr.

  • Wie Kolinum schon schreibt ist das etwas unglücklich formuliert. Ihr "Abrechnungs"zeitraum ist Ihr "Nutzungs-/Miet"zeitraum. Also der 01.01.2011 - 14.05.2011.

    Und der 01.01.2011 - 31.12.2011 ist der "Abrechnungs"zeitraum des gesamten Objektes/Hauses. Danach richtet sich der Zeitraum (12 Monate) bis wann der Vermieter die Abrechnung erstellt und zugesendet haben muß. Wäre hier spätestens der 31.12.2012.

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