Guten Nabend,
ich hab heute den 05.12. per Post die Nebenkostenabrechnung meines ehemaligen Vermieters erhalten.
Ein bisschen stutzig über den Erhalt, ich wohne seit 19 Monaten nicht mehr dort und habe am 08.11.2011 schon eine finale Abrechnung bezahlt, habe ich mir das Datum der Abrechnung angeschaut.
Erstellt wurde die Abrechnung am 13.10.12, bekommen habe ich sie heute den 05.12(mit Poststempel vom 03.12).
Auszug aus dem Schreiben:
Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011
Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 14.05.2011
Wenn ich jetzt §556 BGB Absatz 3 lese
" Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen..."
bin ich etwas irritiert. Betrifft die Gültigkeit der Nebenkostenabrechnung den allgemeinen oder meinen Abrechnungszeitraum?
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank!!