Wirksamkeit Mietvertrag

  • Mein Freund und ich haben ein etwas umfangreiches Problem mit einem schwebend wirksamen Mietvertrag und wir hoffen, jemand Erfahrenes kann uns helfen.
    Nachdem wir eine Wohnung gefunden haben, aber nicht beide gleichzeitig unterschreiben konnten (aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnort) habe ich den Mietvertrag, der auf beide läuft, zum unterzeichnen mit nach Hause genommen.
    Nun hat sich aber unsre berufliche Situation geändert und wir können die Wohnung nicht mehr mieten.
    Beide Exemplare liegen ,nur von mir unterschrieben, bei uns und Mietbeginn wäre der 01.12.12 gewesen. Am 27.11.12 haben wir der Maklerin sowohl telefonisch, per Mail, als auch per Fax mitgeteilt, dass wir den beabsichtigten Vertrag nicht
    rechtswirksam unterzeichnen werden und zurücktreten.
    Die Maklerin stellt sich nun aber quer und behauptet, in mehrmaligen Telefonaten, dass wir bzw. ich den Mietvertrag abgeschlossen haben. Auch nach Rücksprache mit einer Anwältin wurde mir bestätigt, das der Vertrag nicht rechtskräftig ist und die Maklerin uns sozusagen den Rücktritt ermöglichen muss.
    Ich hoffe, das war verständlich und uns kann jemand helfen?! Danke schon mal...

  • Wenn ein schriftlicher Mietvertrag vorgesehen war, wird dieser erst durch die Unterschriften rechtskräftig. Bis dahin können Sie jederzeit zurücktreten.
    Die Maklerin sieht ihre Provision wegschwimmen, ist deshalb verärgert und geht jetzt auf Dummenfang.
    Ihre Anwältin sagt das Gleiche und ich kann dem nur zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Dezember 2012 um 19:59)


  • Die Maklerin sieht ihre Provision wegschwimmen, ist deshalb verärgert und geht jetzt auf Dummenfang.
    Ihre Anwältin sagt das Gleiche und ich kann dem nur zustimmen.


    Richtig. Der Maklerin steht ein Honorar nur bei Erfolg (-reichen) Abschluss zu.

  • Zitat

    Die Maklerin stellt sich nun aber quer und behauptet, in mehrmaligen Telefonaten, dass wir bzw. ich den Mietvertrag abgeschlossen haben.

    Die Maklerin kann behaupten was sie will. So lange dem Vermieter kein von von den Mietern unterschriebener Vertrag vorliegt ist auch keiner zustande gekommen.

    Zurücktreten müßt Ihr, wenn nichts unterschrieben ist, auch nicht. Einfach mitteilen "wir wollen nicht" und gut ist. Genau genommen müßt Ihr nicht mal das.

  • Vielen Dank, mir wurde geraten, ein Einschreiben mit Rückschein zu verfassen und die ganze Sachlage erneut zu erläutern. Gibt es Paragraphen, auf die ich mich berufen kann?
    Und hat sie das Recht, die Provision einzubehalten?

  • Übereifer schadet nur.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, das kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Sie müssen die bereits getätigten Ausgaben wieder zurückfordern. Eine Provision erhält der Makler nur, wenn definitiv ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Für die jetzt anfallenden Umstände müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Gerichtlicher Mahnbescheid oder sogar Anwalt.
    Gut Glück!

  • Zitat

    Die Provision und Kaution ist schon geflossen.

    Sehr unklug. Damit ist aus meiner Sicht ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

  • Sehr unklug. Damit ist aus meiner Sicht ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

    Sehe ich nicht so. Voraussetzung für das Zustamdekommen eines mündlichen Vertrages ist, soweit mir bekannt, die Aushändigung der Objektschlüssel.

  • Es fand noch keine Übergabe der Wohnung statt. Schlüssel haben wir auch keine. Wir hoffen, dass die Maklerin sich durch den Verweis auf die Äußerung des Anwalts zu einer Äußerung und Lösung bewegen lässt. Dann bin auch ich mit dem Latein am Ende..

  • Es fand noch keine Übergabe der Wohnung statt. Schlüssel haben wir auch keine. Wir hoffen, dass die Maklerin sich durch den Verweis auf die Äußerung des Anwalts zu einer Äußerung und Lösung bewegen lässt. Dann bin auch ich mit dem Latein am Ende.


    Evtl. hilft Dir dann (D)ein Anwalt weiter.

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