Es fand noch keine Übergabe der Wohnung statt. Schlüssel haben wir auch keine. Wir hoffen, dass die Maklerin sich durch den Verweis auf die Äußerung des Anwalts zu einer Äußerung und Lösung bewegen lässt. Dann bin auch ich mit dem Latein am Ende..
Beiträge von Holly91
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P.S. Die Provision und Kaution ist schon geflossen. Allerdings ohne Mietvertrag wie gesagt und ohne Wohnungsübergabe...
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Vielen Dank, mir wurde geraten, ein Einschreiben mit Rückschein zu verfassen und die ganze Sachlage erneut zu erläutern. Gibt es Paragraphen, auf die ich mich berufen kann?
Und hat sie das Recht, die Provision einzubehalten? -
Mein Freund und ich haben ein etwas umfangreiches Problem mit einem schwebend wirksamen Mietvertrag und wir hoffen, jemand Erfahrenes kann uns helfen.
Nachdem wir eine Wohnung gefunden haben, aber nicht beide gleichzeitig unterschreiben konnten (aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnort) habe ich den Mietvertrag, der auf beide läuft, zum unterzeichnen mit nach Hause genommen.
Nun hat sich aber unsre berufliche Situation geändert und wir können die Wohnung nicht mehr mieten.
Beide Exemplare liegen ,nur von mir unterschrieben, bei uns und Mietbeginn wäre der 01.12.12 gewesen. Am 27.11.12 haben wir der Maklerin sowohl telefonisch, per Mail, als auch per Fax mitgeteilt, dass wir den beabsichtigten Vertrag nicht
rechtswirksam unterzeichnen werden und zurücktreten.
Die Maklerin stellt sich nun aber quer und behauptet, in mehrmaligen Telefonaten, dass wir bzw. ich den Mietvertrag abgeschlossen haben. Auch nach Rücksprache mit einer Anwältin wurde mir bestätigt, das der Vertrag nicht rechtskräftig ist und die Maklerin uns sozusagen den Rücktritt ermöglichen muss.
Ich hoffe, das war verständlich und uns kann jemand helfen?! Danke schon mal...
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