Mieterhöhung um 38 % innerhalb von 37 Monaten ?

  • Hallo,

    am 28.11.2012 bekamen meine Eltern von Ihrer Hausverwaltung ein Schreiben, dass Sie eine Mieterhöhung zum 01.02.2013 bekommen werden. ( Grund: Mietanpassung gemäß Mietspiegel )

    Ich bin mir nicht sicher ob hier nicht die Kappungsgrenze trotzdem verletzt wird.

    Meine Eltern wohnen nun seit über 34 Jahren in dem selben Objekt und nachfolgend die letzten beiden Erhöhungen:

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.01.2010
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    416,00 €, 492,00 €, 76,00 €, 18,27%,

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.06.2011
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    492,00 €, 499,20 €, 7,20 €, 1,46%,

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.02.2013
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    499,20 €, 590,00 €, 90,80 €, 18,19%,

    Zudem war keine Vollmacht vom Hausverwalter dabei, der die Interessen vom Vermieter vertritt.

    Liegt die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen oder kann hier Widerspruch eingelegt werden ?

    Gruß
    Kurti

  • Hallo der-kurti,

    ohne Ihre Zahlen zu studieren, haben Sie schon erwähnt das eine Vollmacht fehlt.
    Hier sollten Sie sicher gehen ob nicht schon ein Hinweis (Vollmacht) im Mietvertrag besteht. Eine sog. Bevollmächtigungsklausel. Ps. Bei der langen Mietdauer war bei Vertragsabschluß bestimmt noch nicht an den jetzigen Hausverwalter zu denken. Wenn es keine Bevollmächtigung nachweisbar vorhanden ist oder eine Bevollmächtigung aus der Vergangenheit bekann ist, dann sollten Sie diesen Mangel unverzüglich beanstanden § 174 BGB. Achtung, die Mieter laut Mietvertrag müssen diese Beanstandung unterschreiben! Somit wird die Mieterhöhung in der Regel nicht wirksam.
    Tipp: Die komplette Ablauf einer Mieterhöhung erfordert Fachwissen und eine strenge Einhaltung von Vorschriften, das es sich event. lohnt den ganzen Vorgang überprüfen zu lassen durch einen Fachkundigen oder Mieterschutzbund.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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