Beiträge von der-kurti

    Hallo,

    am 28.11.2012 bekamen meine Eltern von Ihrer Hausverwaltung ein Schreiben, dass Sie eine Mieterhöhung zum 01.02.2013 bekommen werden. ( Grund: Mietanpassung gemäß Mietspiegel )

    Ich bin mir nicht sicher ob hier nicht die Kappungsgrenze trotzdem verletzt wird.

    Meine Eltern wohnen nun seit über 34 Jahren in dem selben Objekt und nachfolgend die letzten beiden Erhöhungen:

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.01.2010
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    416,00 €, 492,00 €, 76,00 €, 18,27%,

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.06.2011
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    492,00 €, 499,20 €, 7,20 €, 1,46%,

    Mieterhöhungsverlangen zum 01.02.2013
    alte Miete, neue Miete, Erhöhung in EUR, Erhöhung in %,
    499,20 €, 590,00 €, 90,80 €, 18,19%,

    Zudem war keine Vollmacht vom Hausverwalter dabei, der die Interessen vom Vermieter vertritt.

    Liegt die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen oder kann hier Widerspruch eingelegt werden ?

    Gruß
    Kurti

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