Wohnung trotz Heizung eiskalt!

  • Hallo :)
    Ich wohne seit April diesen Jahres in meiner Wohnung und schon im April war es dort erstaunlich kalt. Ich habe mich aber geweigert die Heizung noch anzumachen. Dann kam der Sommer und bei knapp 40° Außentemperatur war es bei mir so kühl, dass ich nicht im Top oder T-Shirt dort sitzen konnte. Ich hatte die Balkontür ständig offen um die Hitze reinzulassen aber nichts tat sich.
    Jetzt im Winter ist es unerträglich geworden. Morgens um 8 Uhr stelle ich beide Heizungen auf 5 und wenn ich die Heizungen abends gegen 23 Uhr ausmache sind es grade mal 17-18° in der Wohnung. Wenn ich Mittags von der Uni komme, friere ich, abends sitze ich manchmal in meiner Winterjacke da, Schuhe ziehe ich nie aus, da der Boden zukalt ist. Grade in der Küche und im Bad wo Fließen liegen, tut es weh(!) wenn man dort nur mit Socken auf einer Stelle steht.
    Direkt unter meiner Wohnung in der Durchgang zu den Garagen. Alle Wände sind Außenwände, die Kälte kommt von überall. Wenn ich mich an die Balkontür stelle zieht eiskalte Luft rein, das selbe an der Haustüre. die Heizung kann das gar nicht schaffen...
    Ich war jetzt in wenigen Wochen 2 mal richtig krank, denn so viel kann man nicht anziehen, grade Nachts kühlt es auf 10° ab, wobei ich seit ein paar Tagen auch Nachts die Heizung anlasse, sonst erfriere ich.
    Jetzt ist es ja so, meine Heizkosten werden utopisch hoch sein... UND der Zustand ist nicht zumutbar! Jeder der bisher in meine Wohnung kam, stellte erstmal fest, wie kalt es dort ist.
    Ich will so nicht weiter wohnen. Ich bin ja quasi "grade" erst eingezogen deshalb will ich ungerne umziehen aber so geht das auch nicht weiter. Was kann ich da tun? Ich denke die Wärmedämmung, wenn überhaupt eine vorhanden ist, ist nicht ausreichend.
    Kann man da eine Mietminderung oder beteiligung an den Heizkosten bewirken?
    Ich bin froh um jede Minute, die ich nicht in meiner Wohnung sein muss!!

  • Hallo Cocooue,
    wenn Sie aus der Wohnung ausziehen möchte beträgt in der Regel die Kündigungfrist 3 Monate. Sie können auch versuchen ob der Vermieter einen Aufhebungsvertrag zustimmt, dann können Sie früher raus.
    Möchten Sie in der Wohnung bleiben, teilen Sie den Vermieter mit das eine Temperatur von über 20 Grad nicht möglich ist und er für die Beseitigung des Mangels zu sorgen hat. In der Regel wird dann die Heizleistung erhöht. Anbringen von Dämmung etc. durch den Vermieter auf freiwilliger Basis scheint schwer werden zu können.
    Höhere Heizleistung hat höhere Kosten zur Folge.
    Dann besteht die Möglichkeit event. über das Wohnungsamt, Sozialamt etc. einen Zuschuss zu erhalten. Am besten mal Nachfragen.
    Ansonsten gilt die Regelung, dass Sie die Wohnung in diesen Zustand gemietet haben.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Die Sache ist die... ich bin Studentin, dass war meine erste Wohnung, meine Eltern haben ein eigenes Haus, ich habe mir also über den Durchgang keine Gedanken gemacht. Der Vormieter hatte die Wohnung nur als 2. Wohnung und mit dem hatte ich damals auch gesprochen, er hat kein Wort darüber verloren.
    Die Kündigung habe ich gestern abgeschickt, im März ziehe ich dann aus aber an den kältesten Monaten im Jahr sitze ich jetzt noch hier in der Eishölle.
    Ich war einfach unwissend was Durchgänge etc angehen... für die nächste Wohnung weiß ich ja nun wo ich drauf achten muss.

  • Cocooue:
    "Die Sache ist die... ich bin ..."
    Verstehe schon, aber Unwissenheit...:o

    "für die nächste Wohnung weiß ich ja nun wo ich drauf achten muss."
    Auf sehr vieles..., v.a. alles schriftlich mit Datum und Unterschrift(en), evtl. auch mit Camera und Zeugen.

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