Mieter schließt Hochdruckarmatur an Niedrigdruckboiler an...

  • Hallo liebe Community,
    ich bin seit ca. 1nem Jahr Vermieter und noch ziemlich unerfahren.

    Meine neuen Mieter haben sich eine neue Küche gekauft, an der, wie oben beschrieben, eine Hochdruckarmatur dabei war. In meinen Mietswohnung gibt es aber nur Niedrigdruckboiler.
    Nach Anschluss und benutzen ist natürlich der Boiler gekaputt gegangen.
    Anfangs wurde mir nur mitgeteilt das der Boiler einfach kaputt gegangen ist und ich habe darauf meine Gas/Wasserinstallateur angeheuert, da die Mieter ja warmes Wasser brauchen, und der Boiler scohn älter war und das nicht unwarscheinlich war.
    Als dieser mit neuem Boiler kam fiel ihm aber beim Anschließen auf das es eine Hochdruckarmatur ist und teilte das mir und den Mietern mit.

    Ich muss dazu sagen das ich daran selbst nicht gedacht habe, da mir der Unterschied nicht bewusst war und daher sie auch nicht darauf hingewiesen habe. Auf diesen Punkt pochen sie natürlich.

    Wer trägt jetzt die Kosten für den Boiler und Installation?

    Der Mieter der einfach die Armatur ohne nachzufragen angeschlossen hat(aus Unwissenheit und ohne Fachliche Kentnisse) oder ich, der Vermieter, da ich sie nicht darauf hingewiesen habe(ebenfalls unwissenheit).

    Danke für jegliche Bemühung mir bei meinem Problem zu helfen.

    mfg
    Crunk

    Einmal editiert, zuletzt von crunky (2. Dezember 2012 um 19:51)

  • Der Mieter hat den Schaden zu tragen. Er hätte sich vor dem Anschließen an den Boiler sachkundig machen müssen. Wenn er sich unsicher war, hätte er müssen bei Ihnen rückfragen.
    Sie sind nicht verpflichtet, darauf besonders hinzuweisen. Wenn der Hinweis nicht schriftlich dokumentiert ist, dann geht gleich garnichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Dezember 2012 um 20:32)

  • Der Mieter hat den Schaden zu tragen. Er hätte sich vor dem Anschließen an den Boiler sachkundig machen müssen. Wenn er sich unsicher war, hätte er müssen bei Ihnen rückfragen.


    Das sagte ich auch. Gibt es dafür gesetzliche Stützen?


    Wenn der Hinweis nicht schriftlich dokumentiert ist, dann geht gleich garnichts.


    Diesen Satz verstehe ich nicht. Es steht nicht im Mietvertrag. Es stand warscheinlich auf dem Boiler.
    Oder meinen sie der Schaden? Der wurde vom Santeur dokumentiert.

    Anbei artikulierten die Mieter das ,wenn sie gewusst hätten das sie den Schaden tragen müssen, hätten sie einen gebrauchten Boiler besorgt und selbst installiert.

    Einmal editiert, zuletzt von crunky (2. Dezember 2012 um 20:50)

  • crunky:

    "Das sagte ich auch. Gibt es dafür gesetzliche Stützen?"
    Ja: Vor Arbeitsbeginn Gehirn einschalten.
    @Kolinum's erster Satz genügt, der Mieter hat den Schaden zu ersetzen.

  • Hallo crunky,

    die Thematik sieht nach einen Rechtsstreit aus. Hier kann ein Rechtsanwalt bestimmt bessere Auskunft erteilen. Es kommt wohl eher die Fahrlässigkeit, Mutwilligung zur Bedeutung.
    Und das geht mehr in Schadensbereich als in Mietrecht über. Mietrecht kann gegenfalls dann zu tragen kommen, wenn es eine sog. Kleinreparatur Klausel vereinbart wurde.
    Tipp. Mieter kann den Schaden vielleicht über "seine" Haftpflichtversicherung regeln.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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