Der Mieter hat den Schaden zu tragen. Er hätte sich vor dem Anschließen an den Boiler sachkundig machen müssen. Wenn er sich unsicher war, hätte er müssen bei Ihnen rückfragen.
Das sagte ich auch. Gibt es dafür gesetzliche Stützen?
Wenn der Hinweis nicht schriftlich dokumentiert ist, dann geht gleich garnichts.
Diesen Satz verstehe ich nicht. Es steht nicht im Mietvertrag. Es stand warscheinlich auf dem Boiler.
Oder meinen sie der Schaden? Der wurde vom Santeur dokumentiert.
Anbei artikulierten die Mieter das ,wenn sie gewusst hätten das sie den Schaden tragen müssen, hätten sie einen gebrauchten Boiler besorgt und selbst installiert.