Beiträge von crunky

    Der Mieter hat den Schaden zu tragen. Er hätte sich vor dem Anschließen an den Boiler sachkundig machen müssen. Wenn er sich unsicher war, hätte er müssen bei Ihnen rückfragen.


    Das sagte ich auch. Gibt es dafür gesetzliche Stützen?


    Wenn der Hinweis nicht schriftlich dokumentiert ist, dann geht gleich garnichts.


    Diesen Satz verstehe ich nicht. Es steht nicht im Mietvertrag. Es stand warscheinlich auf dem Boiler.
    Oder meinen sie der Schaden? Der wurde vom Santeur dokumentiert.

    Anbei artikulierten die Mieter das ,wenn sie gewusst hätten das sie den Schaden tragen müssen, hätten sie einen gebrauchten Boiler besorgt und selbst installiert.

    dafür darf man Geld nehmen?

    Ich als Vermieter schließe einem meiner Mieter mindestens alle 2 Monate einmal seine Tür auf. Wohne aber auch nur 100 Meter weit weg und habe einen Wohnungsschlüssel den er mir für Notfälle erlaubt hat zu besitzen.

    Ich bitte dich darum die Bohrungen in die Fugen und nicht in die Fliesen selbst zu machen. Ich denke das ist möglich. Sonst werden dich alle dafür hassen ;).
    Eine Fugenborung ist nachdem abhängen längst nicht so "hässlig" wie eine direkt in die Fließe. Andere Mieter haben auch andere Spiegel ;)
    Und beim Auszug ist es eigentlich in der Regel so das du die Dübel entfernen musst und die Löcher mit Fugenmasse ausfüllen sollst. Das kostet dich aber nur wenige cent... und geht auch schnell.

    Hey Suse! Wenn die Dübellöcher sich in einem gewissen Umfang befinden, bzw. in der Anzahl nicht ungewöhnlich hoch sind, gehören sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das bedeutet, dass du auch in einen Fliesenspiegel oder in die Fliesenfugen bohren darfst, ohne dass die Löcher gleich einen Schadensersatzanspruch des Vermieters auslösen. Das Anbohren von Kacheln und Fliesen, z.B. im Badezimmer oder in der Küche, ist grundsätzlich zulässig. Du darfst in diesen Räumlichkeiten bzw. Nasszellen Gebrauchs-Übliche Gegenstände, wie Spiegel, Hängeschränke oder Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen. Die gesetzten Bohrlöcher, wenn sie sich in einem normalen Umfang befinden, muss der Mieter auch beim Auszug nicht beseitigen.

    Hallo liebe Community,
    ich bin seit ca. 1nem Jahr Vermieter und noch ziemlich unerfahren.

    Meine neuen Mieter haben sich eine neue Küche gekauft, an der, wie oben beschrieben, eine Hochdruckarmatur dabei war. In meinen Mietswohnung gibt es aber nur Niedrigdruckboiler.
    Nach Anschluss und benutzen ist natürlich der Boiler gekaputt gegangen.
    Anfangs wurde mir nur mitgeteilt das der Boiler einfach kaputt gegangen ist und ich habe darauf meine Gas/Wasserinstallateur angeheuert, da die Mieter ja warmes Wasser brauchen, und der Boiler scohn älter war und das nicht unwarscheinlich war.
    Als dieser mit neuem Boiler kam fiel ihm aber beim Anschließen auf das es eine Hochdruckarmatur ist und teilte das mir und den Mietern mit.

    Ich muss dazu sagen das ich daran selbst nicht gedacht habe, da mir der Unterschied nicht bewusst war und daher sie auch nicht darauf hingewiesen habe. Auf diesen Punkt pochen sie natürlich.

    Wer trägt jetzt die Kosten für den Boiler und Installation?

    Der Mieter der einfach die Armatur ohne nachzufragen angeschlossen hat(aus Unwissenheit und ohne Fachliche Kentnisse) oder ich, der Vermieter, da ich sie nicht darauf hingewiesen habe(ebenfalls unwissenheit).

    Danke für jegliche Bemühung mir bei meinem Problem zu helfen.

    mfg
    Crunk

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