Wohnraum-Miete-Option

  • Hallo,
    ich als Mieter habe mit dem Eigentümer eine Wohnraum-Miete-Option
    abgeschlossen.
    Hierin wurde folgende zur Übernahme der Wohnung Vereinbarung geschlossen.
    §1 Mieträume (Beschreibung der Wohnung)
    §2Mietzeit und ihre Beendigung (unbefristet)
    §Miete und Nebenkosten ( Aufschlüselung der Kosten)

    Jedoch schafft es der Eigentümer nicht mir eine Mietvertrag vorzulegen. Angeblich wartet er noch auf eine neue Version des Mietvertrages von Haus und Grund. Der Mietvertrag soll zum 15. Jan 2013 beginnen.

    Ist so eine Wohnraum-Miete-Option rechtlich für mich bindend?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Gruß goldy67

  • Hallo goldy67,

    genaugenommen handelt es sich hier nicht um Mietrecht, sondern um allg. Vertragsrecht.
    Du hast wohl lediglich die Zusage des VM, mit Dir zum 15.01.13 einen MV abzuschliessen.

  • Diese "Wohnraum-Miete-Option" ist aus meiner Sicht eine Art Vorvertrag. Ob und wie bindend dieser ist kann man ohne den Vertragsinhalt genau zu kennen nicht sagen.

  • Hallo goldy67,

    unabhängig was Sie da für Vereinbarung geschlossen haben, sieht es nicht nach einen schriftlichen "Mietvertrag" aus. Es besteht aber die Möglichkeit mündlich einen Mietvertrag zu vereinbaren. Was nicht unbedingt zum Nachteil ist, denn wenn es keine nachweisbaren Vereinbarungen gibt, dann kann fast alles in Frage stellen. Betriebskostenvorauszahlung? Nie gehört! usw.
    Wenn Sie aber nicht zu den vereinbarten Termin in die Wohnung kommen, dann kann sich der Vermieter schadenersatzpflichtig machen. Hier müssen Sie dann beweisen können, dass ein Mietvertrag zu stande gekommen ist.
    Am besten Schlüssel anfordern wegen Renovierung etc. und das frühzeitig.

    Ob der oben genannte Vertrag bindent ist, kann ein Rechtsanwalt bestimmt besser beantworten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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