Hallo,
ich als Mieter habe mit dem Eigentümer eine Wohnraum-Miete-Option
abgeschlossen.
Hierin wurde folgende zur Übernahme der Wohnung Vereinbarung geschlossen.
§1 Mieträume (Beschreibung der Wohnung)
§2Mietzeit und ihre Beendigung (unbefristet)
§Miete und Nebenkosten ( Aufschlüselung der Kosten)
Jedoch schafft es der Eigentümer nicht mir eine Mietvertrag vorzulegen. Angeblich wartet er noch auf eine neue Version des Mietvertrages von Haus und Grund. Der Mietvertrag soll zum 15. Jan 2013 beginnen.
Ist so eine Wohnraum-Miete-Option rechtlich für mich bindend?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß goldy67