außerordentlich Kündigung möglich?

  • Sehr geehrter Damen und Herren,

    wir sind seit Anfang September 2012 Mieter in einer 2 Zimmer Wohnung einer Wohnungsgesellschaft. Durch den Umzug in die neue Wohnung, in der wir ab Anfang November so richtig eingezogen sind, haben wir mitbekommen wie unsere Nachbarn ticken. Seit unserem Einzug, gibt es fast jede Nacht (vor und nach 22:00 Uhr bis in den morgen) lautstarkes Gebrüll & Geschrei, es wird randaliert & demoliert. Erst heute wurde mein Frau im Treppenhaus von zwei Betrunkenen angepöbelt und angefasst.

    Ich denke es ist ersichtlich, worauf wir hinaus möchten. Raus aus dieser Wohnung und zwar so schnell wie möglich.

    Ich habe unseren Mietvertrag durchgelesen und folgenden Absatz gefunden, der mir ein wenig die Hoffnung auf Besserung nimmt.

    §8 Mietdauer und Kündigung

    (1) Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzl. Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit der der gesetzlichen Frist unberührt.

    (2) Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

    (3) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung.

    Die Hausverwaltung wurde bereits vor dem Vorfall (siehe oben) informiert. Die haben uns einfach nur ein Lärmprotokoll in die Hand gedrückt, das wir ausfüllen uns zurück senden sollen.

    Ich hoffe sie können uns weiterhelfen

    Beste Grüße

    thawk87

  • Hallo thawk87,

    "Seit unserem Einzug, gibt es fast jede Nacht (vor und nach 22:00 Uhr bis in den morgen) lautstarkes Gebrüll & Geschrei, es wird randaliert & demoliert. Erst heute wurde mein Frau im Treppenhaus von zwei Betrunkenen angepöbelt und angefasst."
    Was meinte die Polizei dazu?

    "§8 Mietdauer und Kündigung
    (1) Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzl. Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit der der gesetzlichen Frist unberührt."
    Hört sich für Euch nicht gut an. Hier wäre der Beweis zu führen, dass ein weiteres Wohnen für Euch nicht zumutbar wäre.
    Das heisst, ich würde zunächst mit dem VM eine Beendigung des Mietverhältnisses anstreben und falls erfolglos, einen Fachanwalt konsultieren.
    Vorsichtshalber könntet Ihr ja schon mal JETZT zum 28.02.2013 kündigen und sehen, das der VM antwortet, und erst dann e.F. zum Anwalt gehen.

  • Hallo thawk87,

    wie Berny schon erwähnt hat, es sieht schlecht aus ... . Sollte es zu weiteren Handgreiflichkeiten, Beleidigungen etc. durch Mieter im Haus kommen, kann das eventuell ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. § 569 BGB. Ordentlich geführtes Lärmprotokoll, Zeugen, event. Protokoll von der Polizei nach erforderlichen Einsatz können dies nur unterstützen.

    Tipp. Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, versuchen Sie mal einen Antrag auf Untermieterlaubnis zu bekommen. Bsp. Aufnahme von Bruder, Mutter, Vater etc. Sollten Sie dann diese Erlaubnis nicht bekommen, so kann dann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis trotzt Kündigungsausschluß außerordentlich beendet werden. Am besten alles schriftlich mit Nachweis anfertigen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo,

    ist dieser Absatz in einem Mietvertrag überhaupt rechtens? Man kann ja leider vor dem Einzug nicht wissen, wie die Nachbarn sind.

    Können wir nicht einfach ordentlich Kündigen, die drei Monate irgendwie überstehen und dann einfach umziehen?

  • thawk87:

    "ist dieser Absatz in einem Mietvertrag überhaupt rechtens?"
    - M.E. ja.

    "Man kann ja leider vor dem Einzug nicht wissen, wie die Nachbarn sind."
    - Sowas nennt man allegemeines Lebensrisiko.

    "Können wir nicht einfach ordentlich Kündigen, die drei Monate irgendwie überstehen und dann einfach umziehen?"
    - Hierzu wurde bereits etwas geschrieben. Weiter kann Dir hier nur ein Fachanwalt helfen.
    Hast Du schon mal mit dem Vermieter über Weiteres gesprochen?

    Zitat: "Die Hausverwaltung wurde bereits vor dem Vorfall (siehe oben) informiert. Die haben uns einfach nur ein Lärmprotokoll in die Hand gedrückt, das wir ausfüllen uns zurück senden sollen."
    - Das heisst: Erst mal abgewimmelt, Papier schwarz gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. Dezember 2012 um 22:28)

  • Zitat

    Können wir nicht einfach ordentlich Kündigen, die drei Monate irgendwie überstehen und dann einfach umziehen?

    Klar, könnt ihr machen. Dann müsst ihr aber zu 100% damit rechnen, dass ihr vor Gericht unterliegen werdet und die Miete bis zum Ende des Vertrages, plus Anwalts- und Gerichtskosten, bezahlen dürft.

    Fakt ist nämlich, dass ein gegenseitiger Kündigungsausschluss bis zu 4 Jahren formularmäßig erlaubt ist. Das bedeutet, dass man sich vor Unterschrift unter einem Mietvertrag, diesen genau durchliest und bei Unklarheiten sich vorher schlau macht.

    Mietrecht: Kündigungsverzicht

    Und ob das Verhalten der anderen Mieter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, sollte euch der örtliche Mieterverein, oder besser ein Anwalt für Mietrecht erklären.

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