Beiträge von thawk87

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    wir sind seit Anfang September 2012 Mieter in einer 2 Zimmer Wohnung einer Wohnungsgesellschaft. Durch den Umzug in die neue Wohnung, in der wir ab Anfang November so richtig eingezogen sind, haben wir mitbekommen wie unsere Nachbarn ticken. Seit unserem Einzug, gibt es fast jede Nacht (vor und nach 22:00 Uhr bis in den morgen) lautstarkes Gebrüll & Geschrei, es wird randaliert & demoliert. Erst heute wurde mein Frau im Treppenhaus von zwei Betrunkenen angepöbelt und angefasst.

    Ich denke es ist ersichtlich, worauf wir hinaus möchten. Raus aus dieser Wohnung und zwar so schnell wie möglich.

    Ich habe unseren Mietvertrag durchgelesen und folgenden Absatz gefunden, der mir ein wenig die Hoffnung auf Besserung nimmt.

    §8 Mietdauer und Kündigung

    (1) Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzl. Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit der der gesetzlichen Frist unberührt.

    (2) Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

    (3) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung.

    Die Hausverwaltung wurde bereits vor dem Vorfall (siehe oben) informiert. Die haben uns einfach nur ein Lärmprotokoll in die Hand gedrückt, das wir ausfüllen uns zurück senden sollen.

    Ich hoffe sie können uns weiterhelfen

    Beste Grüße

    thawk87

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