Betriebskosten Abrechnung / Wärmedämmung

  • Hallo Team, Ich habe folgende aufkeimende Situation mit meiner Wohnung festgestellt. Als ich am 15 Juli 2011 in eine 100m² Wohnung eingezogen bin, ( Miete 400 Euro ohne Strom und Gas) wurde mir in Begleitung meiner Eltern mitgeteilt, dass in dem Altbau eine Wärmedämmung in den Außenwänden, sowie auch zwischen meiner Zimmerdecke und dem darüber liegenden Dachgeschoss vorhanden ist. Meine Gas -und Stromrechnung Ende 2011 war durch das Bewohnen eines halben Jahres ausgesprochen günstig ausgefallen. Mir wurde ein Abschlag von 44 € pro Monat empfohlen. Mein Gedanke... WOW wirklich gut isoliert. Leider hat die Gas- und Stromabrechnung von 2012 die Wahrheit offenbart. Eine Nachzahlung von 1700 Euro flog in mein Haus, gefolgt von einer neuen Abschlagszahlung von 250€ /Monat. Autsch. Darauf habe ich mein Vermieter kontaktiert und um einen Termin gebeten. Bei dem Treffen habe ich ihm die Rechnung offenbart und gefragt ob wir nicht vielleicht etwas machen können, im Bezug auf Wärmeisolierung. Nach einer Woche bekam ich einen Anruf von einem Dachdecker, welcher sich den Dachboden anschauen wollte, um einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Bei der Besichtigung stellten wir beide fest, dass es gar keine Dämmung in meiner Decke gibt. Auch ist keine Dämmung zu den Dachziegeln vorhanden. Dies war mir aber bei Einzug bewusst. Dies bedeutet das ich den ganzen letzten Winter in die Luft geheizt habe.

    Bei recherchen anderer Wohnungen selber Größe mit Gastherme liegen die Nebenkosten bei 130 - 180 Euro.

    Meine Fragen:

    1. Wenn ich eine vernünftige Wärmedämmung bekommen werde, wie
    schlägt das auf meine Miete bzw. darf der Vermieter meine
    Miete anpassen? Immerhin zahle ich ja eigentlich auf eine
    gedämmte Wohnung.

    2. Sollte ich keine Dämmung bekommen, was kann ich machen?

    3. Bin ich überhaupt im Recht mit meinem Gefühl einer Teilschuld
    des Vermieters an den hohen Energiekosten. Hab ihm ja von
    Anfang an klar gemacht das mir eine Wärmedämmung in einer
    Wohnung sehr wichtig ist. Kann ich von meinem Vermieter
    eine Teilübernahme der Nachzahlung fordern?

    Zu seiner Entlastung will ich sagen, dass ich gut mit ihm auskomme und er auch sehr schnell auf meine Unzufriedenheit reagiert hat.
    Außerdem sei gesagt, dass er irrtümlich angenommen hat es sei eine Dämmung vorhanden. Und ich glaube ihm das er es wirklich dachte. Wie verhält es sich mit Unwissenheit und Aussagen?

    3 Mal editiert, zuletzt von Mieter 12 (30. November 2012 um 21:06)

  • Hallo Mieter 12,

    "Als ich am 15 Juli 2011 in eine 100m² Wohnung eingezogen bin, ( Miete 400 Euro ohne Strom und Gas) wurde mir in Begleitung meiner Eltern mitgeteilt, dass in dem Altbau eine Wärmedämmung in den Außenwänden, sowie auch zwischen meiner Zimmerdecke und dem darüber liegenden Dachgeschoss vorhanden ist."
    Waren aber keine vertraglich zugesicherten Eigenschaften.

    "Meine Gas -und Stromrechnung Ende 2011 war durch das Bewohnen eines halben Jahres ausgesprochen günstig ausgefallen."
    Die zweite jahreshälfte liegt ja auch temperaturmässig deutlich günstiger als die erste.

    "Mir wurde ein Abschlag von 44 € pro Monat empfohlen. Mein Gedanke... WOW wirklich gut isoliert. Leider hat die Gas- und Stromabrechnung von 2012 die Wahrheit offenbart. Eine Nachzahlung von 1700 Euro flog in mein Haus, gefolgt von einer neuen Abschlagszahlung von 250€ /Monat."
    Dies kann nur bei Einsichtnahme in die Keizkostenabrechnung beurteilt werden.

    "Bei der Besichtigung stellten wir beide fest, dass es gar keine Dämmung in meiner Decke gibt. Auch ist keine Dämmung zu den Dachziegeln vorhanden. Dies war mir aber bei Einzug bewusst. Dies bedeutet das ich den ganzen letzten Winter in die Luft geheizt habe."
    Google mal nach Wärmeschutzverordnung.

    1. Wenn ich eine vernünftige Wärmedämmung bekommen werde, wie
    schlägt das auf meine Miete bzw. darf der Vermieter meine
    Miete anpassen? Immerhin zahle ich ja eigentlich auf eine
    gedämmte Wohnung.
    Mieterhöhung nein.

    2. Sollte ich keine Dämmung bekommen, was kann ich machen?
    -->> Oben Wärmeschutzverordnung, vieleicht macht der VM etwas?

    3. Bin ich überhaupt im Recht mit meinem Gefühl einer Teilschuld
    des Vermieters an den hohen Energiekosten. Hab ihm ja von
    Anfang an klar gemacht das mir eine Wärmedämmung in einer
    Wohnung sehr wichtig ist. Kann ich von meinem Vermieter
    eine Teilübernahme der Nachzahlung fordern?
    Rechtssicher nicht.

    "Zu seiner Entlastung will ich sagen, dass ...
    Wie verhält es sich mit Unwissenheit und Aussagen?"
    Essig.

  • Mit Ihren Angaben zu €-Preisen ist nichts anzufangen.
    Da es sich hier vornehmlich um enorme Heizkosten handelt sind Angaben über die Art der Heizung und den Verbrauchswerten unabdingbar.

    Meine Gas -und Stromrechnung Ende 2011 war durch das Bewohnen eines halben Jahres ausgesprochen günstig ausgefallen.
    Leider hat die Gas- und Stromabrechnung von 2012 die Wahrheit offenbart. Eine Nachzahlung von 1700 Euro flog in mein Haus,

    Das mußte Sie auch, denn den von Juli bis November braucht man erfahrungsgemäß weniger Energie als unter Hinzuziehung der Wintermonate (Winter 2012 war relativ lang)

    Zu Ihren Fragen:

    1.
    BGB § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
    (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durch-geführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
    (2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    2. Ausziehen

    3. Nein, Sie hätten sich das bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorbehalten lassen müssen.

    Zitat

    Außerdem sei gesagt, dass er irrtümlich angenommen hat es sei eine Dämmung vorhanden. Und ich glaube ihm das er es wirklich dachte. Wie verhält es sich mit Unwissenheit und Aussagen?

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Ok. Vielen Dank, für die Information. Hab gerade einen Anruf vom Vermieter bekommen und er hat sich nochmals entschuldigt, übernächste Woche bekomme ich ne Dämmung. Die Rechnung muss ich leider Übernehmen. Ich denke damit kann ich Leben.

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