Folgende Situation habe ich gerade mit meiner Hausverwaltung und Vermieter. Ich wohne seit mitte 2008 in meiner Mietwohnung(Mehrfamilienhaus), der Hof war zu der Zeit noch Baustelle und nicht benutzbar. In mein Mietvertrag steht unter Mietzins: Kaltmiete XXXEUR + Betriebskosten XXXEUR + Stellplatz 25EUR. Unter sonstige Vereinbarung stehe noch der Text "Carportmiete 25EUR erst ab Fertigstellung" Dieses Carport sollte zum Bauende vom Hof auch errichtet werden. Als dann mitte 2009 alles fertig war, hat man doch keine Carports errichtet sondern nur normale Stellplätze gelassen. Diese Info wurde mir aber nie mitgeteielt. Offizell warte ich heute noch auf das Carport. Hatte auch nie eine Aufforderung/Mitteilung bekommen, dass ich ab Tag X jetzt den Stellplatz bezahlen soll, da keine Carports errichet werden. Dies ging bis zu meiner jetzigen Betriebskostenabrechnung gut. Ich leiste eine Vorrauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von 900EUR pro Jahr. Dieses Jahr hat mir die Hausverwaltung für die BK von 2011 nur 600EUR angerechnet, da sie die 300EUR Stellplatzmiete für 1 Jahr abgezogen haben bzw. raus gerechnet haben, und ich somit eine Nachzahlung von 300EUR bekommen habe. Auf Nachfrage und Wiederspruch hat man mir gesagt, dass das so Rechtens ist und er mir keine Information geben hätte müssen. Der Stellplatz ich fertig und ich muss ihn bezahlen, da er zur Wohnung gehört. Der offizelle Mietzins für die anderen Mietparteien ist aber nur 20EUR pro Monat seit Fertigstellung, dies wurde mir dann auch angeboten und meine BK auf 240EUR Nachzahlung korrigiert. Nun meine Frage, ist das wirklich so Rechtens von der Hausverwaltung wenn kein Carport sondern ein Stellplatz gemacht wird, wo auch noch der Mietzins von 25EUR laut mein Mietvertag, und aktuell 20EUR Stellpaltzgebühr unterschiedlich sind, keine Information oder änderung des Mietvertags bestehen muss und er jetzt einfach das Geld fordern kann?