Pfandrecht wegen Kaution

  • Hallo zusammen,

    ich bin am 01.09. in eine Wohnung eingezogen. Habe die 1. Rate der Kaution gezahlt. Am 26.09. musste ich fristgerecht kündigen zum 01.12.. Darauf hatte ich mündlich vereinbart, das ich weiter Kautionen nicht zahlen brauch. Nun hat der Vermieter meinen Zugang zum Sicherungskasten und Kellerraum verschraubt un verschlossen, mir ein Hausverbot zu dem Raum wo mein Stromzähler steht ausgesprochen und ein Pfandrecht ausgesprochen. Soll nun heissen ich komme weder an meinen Stromkasten, noch in meinen Keller und auch nicht auf dem Unterstellplatz auf seinem Grundstück wo ein Moped von mir steht. Nun frage ich, darf er das? Ich habe die Miete samt Nebenkosten gezahlt, habe also keinerlei Mietschulden. Halt nur die restliche Kaution.

  • 1. nein man kündigt nicht zum 1.12. man kündigt zum 30.11.

    2. wenn Du am 26.9 gekündigt hast wäre frühestmöglich der 31.12. Termin
    3 monatige Kündigungsfrist bis spätestens 3.10. die Kündigung beim VM

    mhhh muss der VM damit rechnen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird der erhebliche Kosten nach sich zieht?
    Warum sollte er so drastisch reagieren. Grundsätzlich gibt es ein Vermieterpfandrecht, dies könnte er aber im Regefall nur bei Mietschulden und dann aber z.B. auch auf die ganze Wohnung aussprechen. Ob dies auch für die ausgebliebene Kautionszahlung zutrifft müsste man mal einen Anwalt fragen.
    Sicher dass Sie die mündliche Zusage mit der Kautionszahlung nicht falsch verstanden haben? Denn Sinn macht diese Vorgehensweise in dem Fall ja nicht.
    Oder verschweigen Sie uns da ein paar Fakten?
    Warum ausgerechnet den Stromzählerraum?

    Rein juristisch schulden Sie noch die Kautionszahlungen und sind somit in Verzug.


  • Am 26.09. musste ich fristgerecht kündigen zum 01.12..

    Sie meinen: 31.12. oder?

    Zitat

    Darauf hatte ich mündlich vereinbart, das ich weiter Kautionen nicht zahlen brauch.
    Nun hat der Vermieter meinen Zugang zum Sicherungskasten und Kellerraum verschraubt un verschlossen, mir ein Hausverbot zu dem Raum wo mein Stromzähler steht ausgesprochen und ein Pfandrecht ausgesprochen.
    Soll nun heissen ich komme weder an meinen Stromkasten, noch in meinen Keller und auch nicht auf dem Unterstellplatz auf seinem Grundstück wo ein Moped von mir steht.

    Und der Vermieter begründet das mit: ??????????
    Da fehlt doch noch was!

    Zitat

    Nun frage ich, darf er das? Ich habe die Miete samt Nebenkosten gezahlt, habe also keinerlei Mietschulden.

    Nein, darf er nicht.

    Gepfändet werden können all die Sachen, die der Mieter zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck in die Räume gebracht hat und die dem Mieter auch gehören. Darüber hinaus müssen die Sachen auch pfändbar sein.

    Ein Stromzähler kann nicht gepfändet werden, geschweige denn aus Hausverbot erteilt werden.

    Wenn Ihnen der Kellerzutritt verwehrt wird, können Sie auch die Miete mindern.

    Alle die von mir getroffenen Aussagen unterliegen meinen Vorbehalt, da die Umstände hier nicht vollständig genannt wurden.

  • upps da haben sie REcht.. ich meinte zum 01.01.13 sorry

    und erhebliche Schäden sind keine da... ich habe ja noch nicht einmal meine Kartons vom Einzug ausgepackt.
    Der Stromkasten deshalb, weil von meine Wohnung die Verbindungstür zum Keller ist und er schreibt der Raum ist nicht Bestandteil der angemieteten Räume.

  • Er begründet das garnicht... nur halt das die restliche Kaution fehlt.
    Die aber brauche ich nicht zahlen, da keinerlei Schäden verursacht wurden. Selbst die Küche die hier drin ist habe ich nicht benutzt. Zu den Sachen gehören Kartons mit Kindersachen und Papiere sowie ein wenig Werkzeug. Und halt mein Moped.

  • mhhh muss der VM damit rechnen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird der erhebliche Kosten nach sich zieht?
    Warum sollte er so drastisch reagieren.

    Er reagiert deshalb so, weil es ihm natürlich nicht passt, das ich nach 3 Monaten wieder ausziehe. War aber nicht mein Verschulden. Mein Arbeitgeber hat mir eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, was ich vorher aber nicht wusste.

  • XnordlichtX:

    "Er begründet das garnicht... nur halt das die restliche Kaution fehlt."
    Also doch eine Begründung.

    "Die aber brauche ich nicht zahlen, da keinerlei Schäden verursacht wurden."
    Falsch.

    "upps da haben sie REcht.. ich meinte zum 01.01.13 sorry"
    Du hast es wohl immer noch nicht begriffen.

    "Der Stromkasten deshalb, weil von meine Wohnung die Verbindungstür zum Keller ist und er schreibt der Raum ist nicht Bestandteil der angemieteten Räume."
    Letzteres kann ja zutreffen. WO befindet sich denn der Zählerkasten?

    Auch ich bin der Meinung, dass Du hier etwas verschweigst. Dann macht Hilfe besonders viel "Spass"...:mad:

  • Hallo Berny,

    also nochmal... ich verschweige hier garnichts
    ja ich habe zum 31.12. gekündigt
    und der zählerkasten ist im Stromkasten zwischen dem Raum zu meiner Wohnung und dem Eingang zum Keller.

  • Also Zugang zu deinem Keller darf er Dir nicht verweigern, würde ich schriftlich mit Androhung einer Mietminderung und ggf. mit Einschaltung eines Anwalts drohen.
    Die mündliche Zusage, dass keine weiteren Kautionsteilzahlungen notwendig sind würde ich einfordern und mal nachfragen was der Scheiss soll.

  • So.... lange Rede kurzes Handeln...ich komme grad vom RA....der hat nun eine Frist gesetzt..innerhalb von 2 Tagen die Sachen raus zu geben... ansonsten eine Einstweilige Verfügung und gut ist... er hat weder das Recht noch einen Grund so zu handeln...auch wenn ich nicht schriftlich habe die Kaution nicht zu zahle....da muss, wenn er die noch haben will, er das ganze vor Gericht einklagen.

  • XnordlichtX:

    "ich komme grad vom RA....der hat nun eine Frist gesetzt..innerhalb von 2 Tagen die Sachen raus zu geben... ansonsten eine Einstweilige Verfügung"
    Richtig, Nägel mit Köpfen.

    "er [VM] hat weder das Recht noch einen Grund so zu handeln...auch wenn ich nicht schriftlich habe die Kaution nicht zu zahle"
    Richtig, "vergelten" geht nicht.

    "da muss, wenn er die noch haben will, er das ganze vor Gericht einklagen."
    Zunächst einmal von Dir schriftlich nachweislich einfordern - und dann wird der 31.12. schon recht nahe sein.

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