Untermieter mündlich genehmigt

  • Hallo Forum ich habe noch eine Frage.

    In unserem Mietvertrag ist die Untervermietung ausgeschlossen.
    Es ist aber von unserer dreier WG einer ausgezogen und mit
    mündlicher Zustimmung des alten Vermieters auch eingezogen.

    Es wurden seitdem auch schon drei Mieten vom neuen Mieter gezahlt.
    Jetzt meint der neue Vermietern, dass wir uns vertragsbrüchig verhalten haben.:eek:
    Der alte Vermieter will jetzt von nichts mehr wissen.

    Wir haben allerdings auch hierfür einige Zeugen.
    Außerdem hat der alte Vermieter schon mehrere Mieten nach
    Einzug des neuen Mieters akzeptiert.

    Ein schriftliches Einverständnis liegt allerdings nicht vor.
    Der Mietvertrag wurde auch von uns nicht gekündigt.

  • Hallo Berny,

    hier der Text im Mietvertrag:

    Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit Einwilligung erfolgen.Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen,dass der Mieter binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigen. Geschieht dies nicht so kann der Vermieter frlstlos kündigen. Ist dem Vermieter die Einwilligung zur Untervermietung nur
    bei elner angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten. Dann kann er die Erlaubnis davon abhängig,dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt (§553 Abs. 2 BGB).

  • In unserem Mietvertrag ist die Untervermietung ausgeschlossen.
    Es ist aber von unserer dreier WG einer ausgezogen und mit
    mündlicher Zustimmung des alten Vermieters auch eingezogen.


    Mooment mal, ich glaube, ich habe etwas übersehen...:(
    Die beiden Sätze haben miteinander garnichts zu tun. Hier dreht es sich doch lediglich darum, dass einer der drei Mieter durch einen Nachfolger ohne ausdrücklicher Zustimmung des VM "ersetzt" wurde, oder?

  • Ja, es wurde nur ein Person wegen des Auszugs eines WG Mitglieds
    ersetzt.

    Das die Formulierung rechtlich sauber ist, habe ich mir gedacht.

    Ich frage mich nur, ob wir Ärger bekommen können, wenn wir die
    Zustimmung nur mündlich haben.
    Da kann der alte Vermieter ja immer behaupten, dass er davon nichts
    mitbekommen habe.

  • Ja, es wurde nur ein Person wegen des Auszugs eines WG Mitglieds ersetzt.

    Das die Formulierung rechtlich sauber ist, habe ich mir gedacht.

    Ich frage mich nur, ob wir Ärger bekommen können, wenn wir die
    Zustimmung nur mündlich haben.

    Da kann der alte Vermieter ja immer behaupten, dass er davon nichts
    mitbekommen habe.


    Viermal Ja.

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