Beiträge von filouk

    Ja, es wurde nur ein Person wegen des Auszugs eines WG Mitglieds
    ersetzt.

    Das die Formulierung rechtlich sauber ist, habe ich mir gedacht.

    Ich frage mich nur, ob wir Ärger bekommen können, wenn wir die
    Zustimmung nur mündlich haben.
    Da kann der alte Vermieter ja immer behaupten, dass er davon nichts
    mitbekommen habe.

    Ja, das haben wir auch erst gedacht.
    Dann habe wir aber überlegt, dass unsere WG schon fünf erhöhte Mieten
    gezahlt hat. Haben wir uns dann nicht mit dem anderen Mietvertrag
    mündlich einverstanden erklärt. Also ersetzt die Überweisung der Miete
    nicht die fehlenden Unterschrift, so als stillschweigendes Einverständnis?

    Hallo Berny,

    hier der Text im Mietvertrag:

    Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit Einwilligung erfolgen.Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen,dass der Mieter binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigen. Geschieht dies nicht so kann der Vermieter frlstlos kündigen. Ist dem Vermieter die Einwilligung zur Untervermietung nur
    bei elner angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten. Dann kann er die Erlaubnis davon abhängig,dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt (§553 Abs. 2 BGB).

    Hallo Forum ich habe noch eine Frage.

    In unserem Mietvertrag ist die Untervermietung ausgeschlossen.
    Es ist aber von unserer dreier WG einer ausgezogen und mit
    mündlicher Zustimmung des alten Vermieters auch eingezogen.

    Es wurden seitdem auch schon drei Mieten vom neuen Mieter gezahlt.
    Jetzt meint der neue Vermietern, dass wir uns vertragsbrüchig verhalten haben.:eek:
    Der alte Vermieter will jetzt von nichts mehr wissen.

    Wir haben allerdings auch hierfür einige Zeugen.
    Außerdem hat der alte Vermieter schon mehrere Mieten nach
    Einzug des neuen Mieters akzeptiert.

    Ein schriftliches Einverständnis liegt allerdings nicht vor.
    Der Mietvertrag wurde auch von uns nicht gekündigt.

    Hallo ins Forum,

    ich bin neu im Forum und hoffe, dass ich meine Frage so stellen
    kann wie ich sie jetzt formuliere. Ansonsten bitte löschen.

    Also folgender Sachverhalt:
    Wir hatten eine Wohngemeinschaft von drei Bewohnern in einer
    Vierzimmerwohnung. Es bestand ein Mietvertrag indem alle drei Mitbewohner als Hauptmieter aufgeführt wurden. In diesem Mietvertrag haben wir auch alle unterschrieben.

    Der Vermieter hat dann Dachgeschosszimmer ausgebaut und unserer WG
    angeboten. Allerdings konnte er sie nicht als Wohnräume vom Bauamt abnehmen lassen. Er fragte uns, ob wir nicht noch einen vierten Mieter dazu nehmen wollten, der allerdings nicht bei uns sondern im Dachgeschoss einziehen sollte. Dafür sollte nun unsere Miete um dreihundert Euro steigen.

    Da wir mit dem Vermieter bisher ein gutes Verhältnis hatten, haben wir zugestimmt.

    Gesagt getan, er hat einen neuen Mietvertrag aufgesetzt und die Dachgeschosszimmer als Nutzräume ohne dauerhafte Nutzung reingeschrieben. Der Bewohner der Dachgeschosszimmer wurde dann bei uns in den Mietvertrag mit reingeschrieben.

    Dieser Mietvertrag wurde allerdings nur von dem neuen Mieter und einem unserer WG unterschrieben, weil wir in Sommerferien waren.

    Der Mieter zog ein, bezahlte die Mehrmiete und alles war gut.

    Nun hat der alte Vermieter das Haus verkauft und der neue Vermieter besteht darauf, dass der Mieter aus den oberen Räumen auszieht (weil ja keine Mieträume) und bei uns in die WG einzieht.
    Das wäre aber total zu eng und ging gar nicht.

    Weiter wäre auch die Miete, wenn sie sich nur auf unsere Wohnung beziehen würde, jetzt viel zu hoch.

    Jetzt frage ich mich, ob der neue Mietvertrag, bei dem noch zwei
    Unterschriften fehlen überhaupt gültig ist?
    Was ist mit dem alten Mietvertrag, der ja nie gekündigt wurde?
    Was ist mit Nebenabreden zum Mietvertrag (schließlich hat der Vermieter den neuen Mieter dort oben einziehen und wohnen lassen)?

    Ich danke schon mal für eure Anregungen und Ideen.
    Klar wir waren naiv und unvorsichtig. Das ist uns jetzt auch
    bewußt. Wir fühlen uns von dem alten Vermieter auch verschaukelt, der mehr Miete auf unsere Kosten (den Nachteil haben ja wir jetzt) gezogen hat.:(

    DANKE für eure Antworten
    Susi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!