Mein Vermieter reagiert nicht wenn ich Ihn kontaktiere!!!

  • Hallo Leute,
    ich hab da ein kleines Problem. Ich wohne seit ca. einem Monat in meiner Wohnung. Bevor ich eingezogen bin versprach der Vermieter einige Dinge zu erneuern. Diese Versprechen hat er nicht eingehalten, obwohl wir das sogar schriftlich festgehalten haben. Alle Kontaktversuche blieben bis jetzt erfolglos.
    Auch einen Brief hab ich Ihm schon geschrieben, auf den er bis jetzt noch nicht geantwortet hat. In dem Brief hab ich Ihm angekündigt das ich die Miete kürzen werde, wenn er sich nicht mit mir in Verbindung setzt. Nun, die Miete hab ich jetzt um 50% gekürzt und es passiert wieder nichts. Auch auf die Kündigung, die ich danach geschrieben habe, reagiert niemand.

    Bin ich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite oder könnte ich Probleme bekommen?
    Ich hab ja schließlich versucht Ihn zu erreichen.
    Kann mir bitte jemand weiterhelfen???

    Vielen Dank schon mal......Luzi

  • Hallo Luzi,
    bei deinem Problem sind noch ein paar Sachen, die vorher geklärt werden müssen, bevor ich deine Fragen richtig beantworten kann.

    1. Hast du die Anschreiben und die Kündigung per Einschreiben abgesendet, oder woher kannst du dir so genau sicher sein, dass er die Briefe erhalten hat?
    2. Wurden die Insatndhaltungsangelegenheiten, die ihr schriftlich festgelegt habt, auch im Mietvertrag übernommen?
    3. Wie oft hast du ihn auf die Abmachung Aufmerksam gemacht, bzw. wie oft hast du ihn angeschrieben und in welchen Abständen?
    4. Hast du ihm eine Frist gesetzt, bzw. vielleicht sogar schon abgemahnt?
    5. Hast du fristgerecht gekündigt?

    Erst nach der Beantwortung der Fragen kann ich dir bestimmt einen Rat geben. :)

  • Hallo Sosi,

    nun zu deinen Fragen:
    1. Ich habe den Brief nicht, aber die Kündigung per Einschreiben (Posteinwurf) versendet.
    2. Die Instandhaltungsangelegenheiten haben wir zwar schriftlich niedergeschrieben, doch da war der Mietvertrag schon unterzeichnet. Einen Nachtrag gab es nicht.
    3. Ich habe ihn mind. 4 mal angerufen, wobei ich immer nur von seiner Sekretärin vertröstet wurde, oder mir ein Rückruf versprochen wurde. Der Rückruf kam aber nie an. Angeschrieben habe ich ihn nur einmal, und dann halt die Kündigung.
    4. In dem Anschreiben habe ich keine Frist gesetzt und keine Abmahnung ausgesprochen.
    5. Nun ja, die Frist beträgt laut Mietvertrag 3 Monate, die werde ich wohl aushalten und ich habe ihm diesen Termin auch genannt.

    Wäre super, wenn du mir nochmal Antwortest, Sosi.
    Vielen Dank schon mal....Luzi

  • Hallo Luzi,
    Ich glaube, dass die Instanhaltungsarbeiten nicht mehr durchgeführt werden, und du im Grunde auch keinen Anspruch darauf hattest. Denn rechtlich gesehen müssen solche Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten werden, ansonsten zählen sie nicht als Vorraussetzung zu einer Kündigung. So mietet man wie gesehen, also wenn nichts nachgetragen wird. Man hat hinterher die Chance Mängel, die wirklich gravierend sind, schriftlich anzumahnen und ggf. Mietminderung zu verlangen. Da du deinem Mieter weder eine Frist gesetzt hast, noch eine Abmahnung ausgesprochen hast, verfällt der Anspruch auf Mietminderung. Manchmal ist es halt sinnvoller seinen Vermieter durch klar rechtlich formulierte Texte unter Druck zu setzen, bzw. seine Aufmerksamkeit zu fordern.
    Zu deiner Kündigung denke ich, dass da alles rechtlich gesehen in Ordnung ist. Wichtig war halt die Einhaltung der Kündigungsfrist. Und wenn der Vertrag nicht auf eine bestimmte Dauer befristet ist, sehe ich da keine Probleme.
    Ich hoffe du bekommst deine Mietsicherheit dann auch zurück und wünsche dir viel Glück bei der Suche nach einer besseren Wohnung.

  • Hallo Sosi,
    vielen Dank für deine Hinweise. Die Kündigung wurde mir nun auch vom Vermieter bestätigt. Ich glaube, dass es da keine weiteren Probleme gibt und hoffe dass ich auch bald eine neue Wohnung finde.
    Könntest du mir denn noch ein paar Tipps geben, was ich bei der nächsten Anmietung beachten soll, damit mir so etwas nicht noch einmal passiert? Insbesondere, was ich beim Vertragsabschluss und beim Schriftwechsel zu beachten habe.

    Wäre super, wenn du mir nochmal antworten würdest.
    Vielen Dank, Luzi

  • Hallo Luzi,
    Zu aller erst, solltest du Mängel an der Wohnung bei der Schlüsselübergabe sofort auf eine Mängelliste eintragen. Am Besten in der Anwesenheit des Vermieters oder der Hausverwaltung. Diese Mängellisten kann man im Schreibwarenhandel erhalten, muss man aber nicht. Diese Liste sollte von Beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden und ein Dublikat in deinem Besitz bleiben. Alle Änderungen, ob Instandhaltungsarbeiten, die noch nicht abgeschlossen wurden oder nachträglich erstellt werden sollen, oder bauliche Maßnahmen, die durchgeführt werden oder später erstellt werden, sollten im Anhang des Mietvertrages erscheinen, bzw. schriftlich festgehalten werden. So hat man die Möglichkeit bei Nichterfüllung, einen Vertragsbruch leicht nachweisen zu können.

    Sollte eine Nichterfüllung des Mietvertrages zu Stande kommen, sollte man wie folgt vorgehen:
    1. Anschreiben mit der Bitte um Beseitigung der Mängel wegen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. Wenn keine Reaktion oder Umsetzung, dann:
    2. Anschreiben nach 2 Wochen, mit erneuter Bitte der Beseitigung inklusive einer Fristsetzung (10-14 Tage) und der Anmahnung der Durchführung einer Mietminderung um max. 10% - 30% der Kaltmiete oder Kündigungsandrohung, wenn Vertragsbedingung nicht erfüllt. Wenn keine Reaktion oder Umsetzung, dann:
    3. Anschreiben mit der Ankündigung der Durchführung der angedrohten Mietminderung zum nächsten Monat bzw. mit der nächsten Mietzahlung oder der Kündigung zum nächsten 1. des Folgemonats, ggf. hier die vertragliche Kündigungsfrist beachten.

  • Hallo!
    Folgendes habe ich da noch beizusteuern:
    Achtet beim Schriftwechsel bitte darauf, dass dieser per Einschreiben vollzogen wird. Hier ist am Besten die Nachnahme mit persönlicher Unterschrift des Empfängers. Das kostet zwar ein bisschen mehr, doch ist man im Rechtsstreit auf der sicheren Seite, und man kann so im Zweifel den Erhalt der Anschreiben nachweisen.
    Des weiteren würde ich immer Empfehlen einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
    Schönen Gruß!

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