Kündigung Eigenbedarf

  • Hallo liebe Leute,

    bin etwas Ratlos und würde gerne etwas erfahren.

    Ich bin alleinerziehende Mutter und lebe in einer großen Wohnung in einer WG.

    Gestern kam der Sohn des Vermieters zu uns und meinte er will gern in unsere Wohnung ziehen, das sei ja Eigenbedarf daher würde die Kündigung auch so verlaufen und natürlich ob wir uns so einigen oder es über einen Anwalt gehen muss...

    Ich werde jetzt totale schwierigkeiten haben beim Auszug. Bin seit kurzem Arbeitslos, alleinerziehend und habe auch noch einen Hund (habe als Hundetrainer gearbeitet). Bin wegen gesundheitlichen Problemen arbeitslos was jetzt nichts zur Sache tut.

    Ich weiß nicht ob der Grund für den Eigenbedarf gilt. Denn der Sohn (schon älter 2 Kinder) möchte hier einziehen (der wohnt vielleicht 5 Straßen weiter) weil er Probleme hat mit seiner Ex-Frau oder Familie. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das sein Problem ändert und ob es als Grund reicht?!

    Seine jetztige Wohnung ist teuerer (ich denke, da liegt der wahre Grund) und Größer.
    Wir sollen zum 1.3.2013 ausziehen.

    Wie läuft es denn wenn ich bis dahin noch nichts gefunden habe?
    Ist das denn ein triftiger Grund?
    Kann ich das angehen?

    Ich würde mich sehr auf Antworten oder Rat freuen.

    MfG

  • Danke!
    Ich habe natürlich vorher gegoogelt und nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden.

    Demnach wie ich das alles schon gelesen hatte, ist das kein triftiger Grund (seh ich so), oder doch?

  • Zitat

    Demnach wie ich das alles schon gelesen hatte, ist das kein triftiger Grund (seh ich so), oder doch?

    Du sollst nicht das herauslesen, was dir gefällt, sondern den Tatsachen ins Auge sehen. Da ein Sohn des Vermieters zu dem Personenkreis gehört, den die Gerichte als würdig für Eigenbedatf erachten, wird er wohl vor Gericht Recht bekommen.

  • daher fragt man ja Andere, denn die sind neutral ;)

    Ich dachte bzw. habe gelesen, dass es bei erwachsenen Söhnen mit eigener Familie etwas anders geregelt wird.
    Ah keine Ahnung, wahrscheinlich bin ich da etwas zu vertieft fehler zu finden um dem zu entgehen...


  • Ich weiß nicht ob der Grund für den Eigenbedarf gilt. Denn der Sohn (schon älter 2 Kinder) möchte hier einziehen (der wohnt vielleicht 5 Straßen weiter) weil er Probleme hat mit seiner Ex-Frau oder Familie.
    Seine jetztige Wohnung ist teuerer (ich denke, da liegt der wahre Grund) und Größer.

    Alles Gründe, welche Sie ebenfalls in seiner Situation, für sich ins Feld führen würden.

    Zitat

    Wie läuft es denn wenn ich bis dahin noch nichts gefunden habe?

    Ich würde es darauf nicht anlegen.
    Ratschläge, wie man das berechtigte Begehren anderer Mitmenschen unterlaufen kann, können Sie hier nicht erwarten.

    Ihr zweiter Beitrag läßt leider darauf schließen.

  • MinkaMini:

    "Gestern kam der Sohn des Vermieters zu uns und meinte er will gern in unsere Wohnung ziehen, das sei ja Eigenbedarf daher würde die Kündigung auch so verlaufen und natürlich ob wir uns so einigen oder es über einen Anwalt gehen muss..."
    Ich würde ihm antworten, dass er gerne zum Wohlstand unserer Juristen beitragen darf.
    Und zu die Tür und abwarten, was der Vermieter nun unternimmt. Und dann sehen wir hier weiter.
    Ob sein triftiger Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend sein wird, wird sich noch herausstellen.

  • Zitat

    Gestern kam der Sohn des Vermieters zu uns und meinte er will gern in unsere Wohnung ziehen, das sei ja Eigenbedarf

    Der Sohn kann viel meinen wenn der Tag lang ist. So lange keine schriftliche Kündigung des Vermieters vorliegt würde ich mir keine Gedanken machen.

  • Die Kündigung muss schriftlich vom Vermieter kommen und kann begründet sein mit Eigenbedarf für den Sohn. Dann kommt noch die gesetzliche Kündigungsfrist die abhängig ist von der Wohndauer. Dass er gleich mit Anwalt droht ist schon etwas lächerlich.
    Ich würde erstmal die rechtlich relevante Kündigung abwarten, nur wenn er Dich früher raushaben will, dann soll er entsprechend für einen Aufhebungsvertrag zahlen.

  • So, jetzt war der Sohn hier und kam garnicht mit einer Eigenbesarfskündigung sondern mit einem Mietaufhebungsvertag an. Der Vertag war so lächerlich und man wollte mir weiß machen, dass das ein Anwalt geschrieben hat... So schön ein Drucker auch drucken kann DAS war kein Anwalt denn dort wo die Angaben stehen müssten war nicht mal Platz und die feinen Pünktchen waren auch noch da.
    Ich weiß dasa ich darauf nicht eingehen muss und habe ihm den Wisch nochmal gegeben zum rechtmäßigen bearbeiten.
    Oh man... Der hatte plötzlich ganz viele Gründe warum er will dass ich ausziehe.
    Das wird wohl alles nicht so einfach enden. Wie genau verläuft denn ein MIetaufhebungsvertag?

  • MinkaMini:

    "habe ihm den Wisch nochmal gegeben zum rechtmäßigen bearbeiten."
    Hätte ich nicht gemacht, sondern behalten und "Kommen Sie morgen noch mal wieder."

  • MinkaMini:

    "habe ihm den Wisch nochmal gegeben zum rechtmäßigen bearbeiten."
    Hätte ich nicht gemacht, sondern behalten und "Kommen Sie morgen noch mal wieder."

    Den "Wisch" habe ich noch. Denn er hat es nicht mitgenommen.
    Und ja, morgen kommt der auch nochmal (wahrscheinlich).

    Aber ich muss doch garnicht auf diesen Mietaufhebungsvertag eingehen? Denn da gehts auf gemeinsame Einverständnis, oder?

  • Aber ich muss doch garnicht auf diesen Mietaufhebungsvertag eingehen? Denn da gehts auf gemeinsame Einverständnis, oder?


    Auf diesen Entwurf brauchst Du noch nicht mal einzugehen.... *hinternabputz*

  • Der Sinn eines Mietaufhebungsvertrages besteht darin, dass beide Seiten sich schriftlich auf die Beendigung des Mietvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen.
    Fristen sind hierbei nicht vorgeschrieben. Ihr Einverständnis hierzu liegt in Ihrer freien Entscheidung.

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