Kann ein Opfer einer gefährlichen Körperverletzung die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Täter vom Vermieter verlangen, wenn beide Personen im selben Haus (8 Parteien) wohnen und der Täter rechtskräftig veruteilt wurde?
Kann Kündigung des Mietverhältnisses verlangt werden?
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sgrund -
23. November 2012 um 09:37 -
Erledigt
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Nein, sowas ist mir nicht bekannt. Wegen unangenehmen Mitbewohnern steht Ihnen kein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
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Die Frage kommt mir aus einem anderen Forum bekannt vor

Meine Antwort war, glaub ich, verlangen ja, aber dem nachkommen muß der VM nicht.
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Kann ein Opfer einer gefährlichen Körperverletzung die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Täter vom Vermieter verlangen, wenn beide Personen im selben Haus (8 Parteien) wohnen und der Täter rechtskräftig veruteilt wurde?
Wer ist wer? Bitte mal deutlicher, habe lediglich IQ 100. -
Wer ist wer? Bitte mal deutlicher, habe lediglich IQ 100.
Hallo Berny,
ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus. Sie ist das Opfer, der Täter einer gefährlichen Körperverletzung wohnt im selben Haus und hat 50 Sozialstunden aufgebrummt bekommen, meine Tochter hat tierische Angst alleine aus dem Haus zu gehen aus Angst vor dem Typen, das ist die Situation.
Gruß
Simon -
ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus. Sie ist das Opfer, der Täter einer gefährlichen Körperverletzung wohnt im selben Haus und hat 50 Sozialstunden aufgebrummt bekommen, meine Tochter hat tierische Angst alleine aus dem Haus zu gehen aus Angst vor dem Typen, das ist die Situation.
Hallo Simon,
wenn der Täter nicht entgegen den Hausfrieden zum Nachteil anderer Mieter verstösst.... Schwer zu sagen - ich wage es nicht... Solltest wohl einen FachAnwalt fragen oder gleich ausziehen. So der Teufel es will, begegnen die sich doch irgendwo irgendwann mal...
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