Falscher Keller

  • Hallo, folgendes Problem.
    Uns wurde bei Einzug in unsere Wohnung vor 4
    Jahren ein Keller zugeordnet. Der war auch Bestandteil bei der
    Wohnungsbesichtigung. Das ist Keller Nummer 13.
    Wir haben aber Wohnung Nummer 14 und angeblich gehört Keller und Wohnung zusammen.
    Jetzt nach 4 Jahren wurde das herausgefunden und sie wollen uns den Keller
    wegnehmen und einen Keller mit 4qm unter einer Treppe geben. Es wurde
    gemerkt, dass wir anscheinend den falschen Keller haben. Im Mietvertrag
    steht nur die Zimmer „1 Keller wurde übergeben“ und keine Nummer.
    Ist das rechtens? Kann man von Gewohnheitsrecht sprechen? Ich habe mal
    gelesen, dass im nachhinein ein Keller nicht gekündigt werden darf,
    wenn er einmal übergeben wurde. Grund für den Wechsel ist es, weil ein
    Nachbar den Keller nicht haben möchte, der Übrig bleibt, welcher quasi
    unserer ist. Angeblich sind auch die Stromkosten vom Keller mit der
    jeweiligen Wohnung verbunden. Demzufolge müsste man uns auch
    auszahlen, da wir im aktuellen Keller keine Lampe nutzen.

  • Zitat

    Ich habe mal gelesen, dass im nachhinein ein Keller nicht gekündigt werden darf, wenn er einmal übergeben wurde.

    Wo hast du das gelesen, in der BILD?

    Zitat

    Demzufolge müsste man uns auch auszahlen, da wir im aktuellen Keller keine Lampe nutzen.

    ?

  • Hallo VENUS5,

    "Uns wurde bei Einzug in unsere Wohnung vor 4
    Jahren ein Keller zugeordnet. Der war auch Bestandteil bei der
    Wohnungsbesichtigung. Das ist Keller Nummer 13."
    Soweit mir klar.

    "Wir haben aber Wohnung Nummer 14 und angeblich gehört Keller und Wohnung zusammen."
    Wer sagt das?
    Ist das im MV so vereinbart?

    "Im Mietvertrag steht nur die Zimmer „1 Keller wurde übergeben“ und keine Nummer."
    Ääh, "Zimmer"...?

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