Beiträge von VENUS5

    Hallo, folgendes Problem.
    Uns wurde bei Einzug in unsere Wohnung vor 4
    Jahren ein Keller zugeordnet. Der war auch Bestandteil bei der
    Wohnungsbesichtigung. Das ist Keller Nummer 13.
    Wir haben aber Wohnung Nummer 14 und angeblich gehört Keller und Wohnung zusammen.
    Jetzt nach 4 Jahren wurde das herausgefunden und sie wollen uns den Keller
    wegnehmen und einen Keller mit 4qm unter einer Treppe geben. Es wurde
    gemerkt, dass wir anscheinend den falschen Keller haben. Im Mietvertrag
    steht nur die Zimmer „1 Keller wurde übergeben“ und keine Nummer.
    Ist das rechtens? Kann man von Gewohnheitsrecht sprechen? Ich habe mal
    gelesen, dass im nachhinein ein Keller nicht gekündigt werden darf,
    wenn er einmal übergeben wurde. Grund für den Wechsel ist es, weil ein
    Nachbar den Keller nicht haben möchte, der Übrig bleibt, welcher quasi
    unserer ist. Angeblich sind auch die Stromkosten vom Keller mit der
    jeweiligen Wohnung verbunden. Demzufolge müsste man uns auch
    auszahlen, da wir im aktuellen Keller keine Lampe nutzen.

    Hallo, mein Freund hat eine Frage:

    Er wohnt seit 4 Monaten mit 2 Freunden in einer Wg (auch als WG Wohnung ausgeschrieben). In dem Haus wohnt noch jmd. Anderes der Vermieter selber wohnt nicht in dem Haus.
    Der Vermieter hatte sich über folgende Sachen beschwert:
    1. Die Wohungstür(vom Gebäude) wurde 2mal für ein paar Stunden offen gelassen 2. Das Rolltor (Parkplatz) soll nach mündlicher Absprache nach 19.00 runtergefahren werden (3-4 wurde das vergessen) 3. Der Untermieter hatte sich beschwert, das die Holztreppe im Flur laut "runtergerannt" und nach 22.00 zu laut gegangen wird.

    Der Vermieter will sie jetzt rausschmeissen und droht mit einer Kündigung.... geht das so einfach...

    vielen dank im vorraus

    Ich nutze gewerblich eine ehemalige Scheune. Ein Teil der Decke wurde vor Jahren abgehängt und wird nun teilweise als zusätzliches Lager verwendet. Den entstandenen Zwischenraum (nicht ausgebaut) sieht der Vermieter jetzt als neue Mietfläche und will die Miete um 50,-€ erhöhen. Ist dies rechtens?

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