Hallo, folgendes Problem.
Uns wurde bei Einzug in unsere Wohnung vor 4
Jahren ein Keller zugeordnet. Der war auch Bestandteil bei der
Wohnungsbesichtigung. Das ist Keller Nummer 13.
Wir haben aber Wohnung Nummer 14 und angeblich gehört Keller und Wohnung zusammen.
Jetzt nach 4 Jahren wurde das herausgefunden und sie wollen uns den Keller
wegnehmen und einen Keller mit 4qm unter einer Treppe geben. Es wurde
gemerkt, dass wir anscheinend den falschen Keller haben. Im Mietvertrag
steht nur die Zimmer „1 Keller wurde übergeben“ und keine Nummer.
Ist das rechtens? Kann man von Gewohnheitsrecht sprechen? Ich habe mal
gelesen, dass im nachhinein ein Keller nicht gekündigt werden darf,
wenn er einmal übergeben wurde. Grund für den Wechsel ist es, weil ein
Nachbar den Keller nicht haben möchte, der Übrig bleibt, welcher quasi
unserer ist. Angeblich sind auch die Stromkosten vom Keller mit der
jeweiligen Wohnung verbunden. Demzufolge müsste man uns auch
auszahlen, da wir im aktuellen Keller keine Lampe nutzen.
Beiträge von VENUS5
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