Auszug - Wohnungsübergabe/Uhrzeit etc.

  • Hallo,

    hoffe, dass das hier das richtige Unterforum ist, wenn nicht, bitte verschieben..

    1. Habe zum 30.11. gekündigt und der VM möchte an diesem Tag die Schlüssel haben - so weit kein Problem, nur soll die Übergabe um 11 Uhr stattfinden, da kann ich aber definitiv nicht anwesend sein. Ab 16 Uhr oder später wäre für mich kein Problem.
    Frage: Kann der VM mir die Uhrzeit vorschreiben oder kann ich sagen "Nö, erst ab 16 Uhr"?

    Dazu noch ne theoretische Frage, da man überall etwas anderes liest - Müsste die Übergabe überhaupt am 30.11. stattfinden und nicht erst am 01.12 (und da Sonnabend dann erst am 03.12?)
    Steht zumindest [URL='Dem Gesetz nach muss die Übergabe „nach Beendigung' erfolgen. Das Ende eines Mietvertrags ist in der Regel auf einen bestimmten Tag festgelegt, z.B. den letzten eines Kalendermonats o.Ä. Wenn keine Uhrzeit bestimmt ist, endet das Mietverhältnis um 24 Uhr dieses Tages, so dass die Rückgabe am Folgetag fällig ist. Fällt die Rückgabepflicht auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, so gilt nach § 193 BGB erst der nächste Werktag als Termin für die Rückgabe.']hier [/URL]

    (Dem Gesetz nach muss die Übergabe „nach Beendigung" erfolgen. Das Ende eines Mietvertrags ist in der Regel auf einen bestimmten Tag festgelegt, z.B. den letzten eines Kalendermonats o.Ä. Wenn keine Uhrzeit bestimmt ist, endet das Mietverhältnis um 24 Uhr dieses Tages, so dass die Rückgabe am Folgetag fällig ist. Fällt die Rückgabepflicht auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, so gilt nach § 193 BGB erst der nächste Werktag als Termin für die Rückgabe.)
    Würde mich mal interessieren wie das nun definitiv ist.. auf vielen anderen Seiten steht ja was anderes darüber?

    2. Ab wann muss man die Wände neu streichen? Wohne seit 2 Jahren in der Wohnung und für mich sehen die Wände (außer in der Küche, wo ich definitiv streichen werde) noch fast wie neu aus. Im Mietvertrag steht nur, dass ich durch Abnutzung entstandene Mängel zu beheben habe etc.. Muss ich da zwingend renovieren, oder reicht es, wenn Wände/Böden etc. noch in sehr gutem Zustand sind?

    Im Voraus danke für die Antworten..

  • Zu dem Hinweis von Mainschwimmer:

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Der letzte Tag Ihrer Frist fällt auf einen Freitag und an diesem Tag ist die Wohnung zu übergeben. Der genaue Übernahmetermin zu zu vereinbaren!

  • Es ist ihn Ihrem Sinne ggf. schon früher mit dem VM mal die Wohnung zu besichtigen, da Sie ggf. noch die Möglichkeit haben sollten Mängeln in Eigenregie zu beheben. Auf den letzten Drücker kann es Ihnen passieren, dass Sie noch weiter Miete zahlen oder Schadensersatz leisten müssen.

  • Es ist ihn Ihrem Sinne ggf. schon früher mit dem VM mal die Wohnung zu besichtigen, da Sie ggf. noch die Möglichkeit haben sollten Mängeln in Eigenregie zu beheben. Auf den letzten Drücker kann es Ihnen passieren, dass Sie noch weiter Miete zahlen oder Schadensersatz leisten müssen.


    Ja, gut und schön, "früher", also lediglich gut 7 Stunden früher...:confused:
    Kann ja auch eine Hinterlist des VM dahinter stecken.
    Übrigens, gemietet und bezahlt ist bis 24:00...
    Ich halte es für sinnvoll, eine Woche vorab eine Vorbesichtigung mit dem VM zu machen.

  • Berny, da hast Du mich falsch verstanden.

    Ich sehe dass genauso, lieber ne Woche vorher um noch was zu erledigen wenn notwendig. Und die Übergabe um 24 Uhr ist nicht rechtens, da es eine sogenannte Unzeit darstellt. Auch nicht am 1. denn dann ist ja schon der neue Mieter dran....

  • Auch nicht am 1. denn dann ist ja schon der neue Mieter dran....

    Ok, also Freitag, dachte ich mir schon, aber wenn ich da sagen kann erst ab 16 Uhr dann passt alles.
    Soweit ich mich informiert habe, müsste der VM mir doch bei evtl. vorhandenen Mängeln diese nennen und mir eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben, oder? Denke zwar, dass es keine geben dürfte, aber trotzdem.. ?

    ps:
    Nachmieter gibt es m.W. keinen. Jedenfalls hat niemand die Wohnung besichtigt und es stehen 5 weitere Wohnungen leer, 2 davon mit exakt gleichem Grundriss. Es müsste also auch kein Nachmieter darunter leiden, wenn ich noch Mängel nachzubessern haben sollte.

  • namenloser:

    "Soweit ich mich informiert habe, müsste der VM mir doch bei evtl. vorhandenen Mängeln diese nennen und mir eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben, oder?"
    Joo, und zwar ist üblich 1/2 Monat, in dem Du eine Nutzungsentschädigung in Höhe der halben Bruttomonatsmiete zu zahlen hast.

    "Nachmieter gibt es m.W. keinen. Jedenfalls hat niemand die Wohnung besichtigt und es stehen 5 weitere Wohnungen leer, 2 davon mit exakt gleichem Grundriss. Es müsste also auch kein Nachmieter darunter leiden, wenn ich noch Mängel nachzubessern haben sollte."
    Spielt alles keine Geige. Es dreht sich hier allein um Deine Noch-Mietsache.

  • namenloser:
    Joo, und zwar ist üblich 1/2 Monat, in dem Du eine Nutzungsentschädigung in Höhe der halben Bruttomonatsmiete zu zahlen hast.


    Und wie siehts aus, wenn man die Wohnung dann am Samstag oder ggf. Montags "zurückgeben" würde? Würde dann trotzdem die halbe Bruttomonatsmiete fällig oder nur die 1-3 Tage?

    Ich würde ihn ja schon vorher die Wohnung besichtigen lassen, aber seit der Kündigung wechselt er kein Wort mehr mit mir. Wenn ich ihm mal im Treppenhaus begegne, rauscht er einfach wortlos an mir vorbei (und reagiert nicht auf ansprechen). Sonderliche Lust, dann zu klingeln habe ich auch nicht.. würde er wohl eh gar nicht erst aufmachen..:(

  • namenloser:

    "Und wie siehts aus, wenn man die Wohnung dann am Samstag oder ggf. Montags "zurückgeben" würde? Würde dann trotzdem die halbe Bruttomonatsmiete fällig oder nur die 1-3 Tage?"
    Könnte sein, habe jedoch diesbzgl. keine Erfahrungen.

    "Ich würde ihn ja schon vorher die Wohnung besichtigen lassen, aber seit der Kündigung wechselt er kein Wort mehr mit mir. Wenn ich ihm mal im Treppenhaus begegne, rauscht er einfach wortlos an mir vorbei (und reagiert nicht auf ansprechen). Sonderliche Lust, dann zu klingeln habe ich auch nicht.. würde er wohl eh gar nicht erst aufmachen..:("
    Verstehe, dass manche VM sauer sind, wenn gur Mieter gehen...
    Aber Ihr habt sicherlich keine vertragliche Vereinbarung über Vorbesichtigung(en).
    Ich würde mir Zeuge und Photoapparat "bereit"halten.


  • Verstehe, dass manche VM sauer sind, wenn gur Mieter gehen...
    Aber Ihr habt sicherlich keine vertragliche Vereinbarung über Vorbesichtigung(en).
    Ich würde mir Zeuge und Photoapparat "bereit"halten.

    Gibt keine solche Vereinbarung. Und da ich nicht weiß ob der erste Satz ironisch gemeint war oder nicht: Der Vermieter ist sicher so sauer, da ich dieses Jahr der 4. bin, der auszieht und er damit alleine hier wohnt. Die "Einbußen" durch fehlende Mieteinnahmen kann man sich ja ausrechnen..

  • da ich nicht weiß ob der erste Satz ironisch gemeint war oder nicht:


    Nein, auch ich als VM wäre nicht erfreut, wenn gute Mieter gehen. Man weiss ja nicht, was dann kommt...

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