Schwanger und kann nicht aus der WG raus..

  • Hallo,

    ich brauche dringend Hilfe!!:confused:

    Also..

    ich bin im 6 Monat schwanger und lebe in einer Wohngemeinschaft. Die Umstände dort sind allerdings nicht mehr ertragbar, denn mein Mitbewohner(auch der Vater des Kindes), mit dem ich den Untermietvertrag abgeschlossen habe, trinkt, raucht und ist sehr aggressiv. Ich halte es einfach psychisch und körperlich nicht mehr aus. Wegen den ganzen Auseinandersetzungen, lag ich auch schon mehrfach im Krankenhaus.
    Er will mich nicht aus dem Mietvertrag lassen. Das heisst ich bin noch 3 Monate gebunden, aber ich schaffe es einfach nicht mehr. Jugendamt und Polizei können mir auch nicht weiter helfen..:confused: Was kann ich tun um so schnell wie möglich hier raus zu kommen? Ich halte es wirklich nicht mehr aus..:(

  • Öhm wieso gebunden? Raus da und fristlos kündigen. Die neue Adresse brauch er nicht zu erfahren. Was will er machen, Sie verklagen? Soll er.
    Aber denken Sie beim Einwohnermeldeamt an einen Sperrvermerk, für die Auskunft. Hat denn der VM der Untervermietung schriftlich zugestimmt? Wenn nicht wäre der Vertrag ggf. eh ungültig und Sie nicht daran gebunden.

  • In Ihrem Fall würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Zu klären, ob tatsächlich ein gemeinsamer Mietvertrag oder ein Untermietvertrag vorliegt.
    Sie schreiben einmal von einer WG und das andere Mal von einem Untermietvertrag. Bei beiden Varianten ergeben sich aber Unterschiede bei der Bewertung des Mietverhältnisses.

    Aufgrund Ihres körperlichen Zustandes könnten Sie eine Kündigung des gemeinsamen Mietverhältnisses durchsetzen. Zumal es dafür gewichtige Gründe geben könnte, z.B. Wohnungsgröße.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. November 2012 um 15:12)

  • im Untermietvertrag bin ich Mieterin und mein Mitbewohner der Vermieter. In seinem Mietvetrag ist er Hauptmieter und ich stehe da gar nicht drin.


    Dann kannst Du Euren MV zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wäre dann der 28.02.2013. Niemand hält Dich davon ab, bereits früher auszuziehen, Deinen Zahlungsverpflichtungen hast Du aber bis zum 28.2. nachzukommen.

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