Kündigungsfrist

  • Hallo Zusammen,
    folgende Situation:

    Person A hat zum 1.08.2011 eine Wohnung gemietet und Person B ist mit Einverständnis des Vermieters mit eingezogen.
    Person B steht nicht im Mietvertrag und es gibt keinen Untermietvertrag zwischen Person A und B.
    Die Wohnung wurde, bis auf einen Schlafzimmerschrank, von Person A möbliert.
    Die Sachen von Person B wurden verkauft oder entsorgt und von dem Erlös wurde die Mietsicherheit bezahlt,
    allerdings vom Konto Person A als Mieter.
    Person B hat die halbe Miete inkl. Nebenkosten und Strom an Person A überwiesen.

    Seit Februar 2012 gibt es ständig massiven Streit und Person A fordert Person B dann regelmäßig auf,
    in das 3. Zimmer zu ziehen und sich ne Wohnung zu suchen.
    Wenn Person B dies dann tut, lenkt Person A wieder ein.

    Nun hat Person B die Nase voll und sich eine Wohnung gesucht, ist am 13.10.2012 in Abwesenheit von Person A ausgezogen,
    hat Person A schriftlich das "Untermietverhältnis" zum 31.10.2012 (möbilierter Wohnraum Frist 14 Tage) gekündigt und bis 31.10.2012 die Miete noch bezahlt.

    Person A verlangte unverzüglich den Schlüssel, welchen Person B auch am 17.10.2012 ausgehändigt hat.
    Des Weiteren hat Person A, Person B bei der Meldebehörde bereits am 15.10. abgemeldet.

    Jetzt verlangt Person A von Person B plötzlich 3 halbe Nettokaltmieten November 12 - Januar 13. wegen angeblicher 3 monatiger Kündigungsfrist.

    Welche Kündigungsfrist ist hier richtig ?

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig, dass die beiden § auf diesen Fall Anwendung finden und die Kündigungsfrist 14 Tage richtig ist ?

    Wenn nur an eine Person vermietet, überwiegend vom Vermieter möbliert und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, ja.

  • Welche Beziehung? Verheiratet? Eingetragende Lebensgemeinschaft?
    kurzfristige Bekanntschaft? Ein Flirt?

    Bei einem normalen Untermietevertrag wären die allgemeinen Kündigungsfristen maßgebend. Ein solcher existiert aber nicht. Da darf man davon ausgehen, das hier nur ein normales Besuchsverhältnis vorliegt. Eine Beteiligung an den Kosten allein begründet auch kein Mietverhältnis.
    Streng genommen wäre auch ein fristloser Rauswurf gerechtfertigt gewesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (18. November 2012 um 13:15)

  • Person A und B waren seit 02.2011 ein Paar und seit 01.08.2011 haben die Beiden in der von Person A alleine angemieteten Wohnung meistens als Paar gelebt.
    In regelmäßigen Abständen machte Person A schluss und Person B "zog" ins Gästezimmer, wo auch sein Kleiderschrank stand.

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