Person A und B waren seit 02.2011 ein Paar und seit 01.08.2011 haben die Beiden in der von Person A alleine angemieteten Wohnung meistens als Paar gelebt.
In regelmäßigen Abständen machte Person A schluss und Person B "zog" ins Gästezimmer, wo auch sein Kleiderschrank stand.
Beiträge von Teufelchen
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Die Beziehung zwischen A und B spielt hierbei also keine Rolle ?
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Verstehe ich das richtig, dass die beiden § auf diesen Fall Anwendung finden und die Kündigungsfrist 14 Tage richtig ist ?
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Hallo Zusammen,
folgende Situation:Person A hat zum 1.08.2011 eine Wohnung gemietet und Person B ist mit Einverständnis des Vermieters mit eingezogen.
Person B steht nicht im Mietvertrag und es gibt keinen Untermietvertrag zwischen Person A und B.
Die Wohnung wurde, bis auf einen Schlafzimmerschrank, von Person A möbliert.
Die Sachen von Person B wurden verkauft oder entsorgt und von dem Erlös wurde die Mietsicherheit bezahlt,
allerdings vom Konto Person A als Mieter.
Person B hat die halbe Miete inkl. Nebenkosten und Strom an Person A überwiesen.Seit Februar 2012 gibt es ständig massiven Streit und Person A fordert Person B dann regelmäßig auf,
in das 3. Zimmer zu ziehen und sich ne Wohnung zu suchen.
Wenn Person B dies dann tut, lenkt Person A wieder ein.Nun hat Person B die Nase voll und sich eine Wohnung gesucht, ist am 13.10.2012 in Abwesenheit von Person A ausgezogen,
hat Person A schriftlich das "Untermietverhältnis" zum 31.10.2012 (möbilierter Wohnraum Frist 14 Tage) gekündigt und bis 31.10.2012 die Miete noch bezahlt.Person A verlangte unverzüglich den Schlüssel, welchen Person B auch am 17.10.2012 ausgehändigt hat.
Des Weiteren hat Person A, Person B bei der Meldebehörde bereits am 15.10. abgemeldet.Jetzt verlangt Person A von Person B plötzlich 3 halbe Nettokaltmieten November 12 - Januar 13. wegen angeblicher 3 monatiger Kündigungsfrist.
Welche Kündigungsfrist ist hier richtig ?
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