Beiträge von Teufelchen

    Person A und B waren seit 02.2011 ein Paar und seit 01.08.2011 haben die Beiden in der von Person A alleine angemieteten Wohnung meistens als Paar gelebt.
    In regelmäßigen Abständen machte Person A schluss und Person B "zog" ins Gästezimmer, wo auch sein Kleiderschrank stand.

    Hallo Zusammen,
    folgende Situation:

    Person A hat zum 1.08.2011 eine Wohnung gemietet und Person B ist mit Einverständnis des Vermieters mit eingezogen.
    Person B steht nicht im Mietvertrag und es gibt keinen Untermietvertrag zwischen Person A und B.
    Die Wohnung wurde, bis auf einen Schlafzimmerschrank, von Person A möbliert.
    Die Sachen von Person B wurden verkauft oder entsorgt und von dem Erlös wurde die Mietsicherheit bezahlt,
    allerdings vom Konto Person A als Mieter.
    Person B hat die halbe Miete inkl. Nebenkosten und Strom an Person A überwiesen.

    Seit Februar 2012 gibt es ständig massiven Streit und Person A fordert Person B dann regelmäßig auf,
    in das 3. Zimmer zu ziehen und sich ne Wohnung zu suchen.
    Wenn Person B dies dann tut, lenkt Person A wieder ein.

    Nun hat Person B die Nase voll und sich eine Wohnung gesucht, ist am 13.10.2012 in Abwesenheit von Person A ausgezogen,
    hat Person A schriftlich das "Untermietverhältnis" zum 31.10.2012 (möbilierter Wohnraum Frist 14 Tage) gekündigt und bis 31.10.2012 die Miete noch bezahlt.

    Person A verlangte unverzüglich den Schlüssel, welchen Person B auch am 17.10.2012 ausgehändigt hat.
    Des Weiteren hat Person A, Person B bei der Meldebehörde bereits am 15.10. abgemeldet.

    Jetzt verlangt Person A von Person B plötzlich 3 halbe Nettokaltmieten November 12 - Januar 13. wegen angeblicher 3 monatiger Kündigungsfrist.

    Welche Kündigungsfrist ist hier richtig ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!