Beiträge von marvin92

    Danke für eure schnelle Hilfe :) Aber ich steig da mit dem Kündigen nicht durch. Ich will nun wegen genannter Gründe die Wohung Kündigen. Meine Vermieterin meinte, sie könnte mir innerhalb von 2 Wochen Kündigen (15. eines Monats zum Monatsende / wegen Schülerzimmer). Nun meine frage: Kann sie das oder gelten 3 Monate Kündigungsfrist?

    Der Vertrag sieht etwa so aus:

    Mietvertrag über ein Schülerzimmer
    - Vermieter und Mieter Daten
    - Ort des Objekt
    - Mietsache:
    1 möbliertes Zimmer, Nutzung eines Duschbades, Nutzung eines
    Aufenthaltsraumes
    - Preis
    - Mietzeitraum
    1. Sep. 2012 - 15 Juli 2013
    - Allgemeines
    zb. nicht rauchen im Haus (was ungültig ist)
    Mülltrennung ect.

    Wenn jemand Zeit und evtl. Skype, Icq hat und mir helfen würde (sich den Mietvertrag anschauen), kann mir gerne eine Nachricht mit seinen Daten bei den genannten Sachen schicken. Ich will den Vertrag hier ungerne reinstellen.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich habe viele Fragen über Mietvertrag ect. Ich bin neu hier und hoffe ich bin in dieser Sektion richtig. Wenn nicht, bitte ich dies zu Entschuldigen.

    ich habe folgende frage:

    Ich besitze einen Mietvertrag über ein Schülerzimmer. Auf diesen Mietvertrag stehen allgemeine sachen, wie z.B. Rauchen nur außerhalb des Hauses ect. Der Mietzeitraum ist vom 1. September 2012 - ca. 15. Juli 2013. Die Miete ist am jeden 1. des Monats zu zahlen (Umfasst alle Nebenkosten). Ich teile mir mit noch einen Schüler einen Aufenthaltsraum mit Teeküche. Dieser Schüler hat so wie ich auch sein eigenden Raum zum schlafen ect. Nebenan wohnt noch eine ältere Frau. Sie hat dort eine richtige Wohnung gemietet. Im unteren Bereich wohnt der Vater der Vermieterin. Die Vermietern wohnt im Nachbarhaus gleich Nebenan. Nun meine Fragen:

    Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für mich? Also wenn ich die wonhung kündigen will, wielange ist diese?

    Am Anfang des Mietzeitraumes wurden die Heizkörper nicht in meinem Beiseien abgelesen. Nun droht die Vermietern, das wenn der Verbrauch an Heizkosten höher ist als der vorher berechnete für die Warmmiete, muss ich dieses Nachzahlen. Nur wie gesagt, wir haben vorher die Heizkörper nicht abgelesen wo sie standen. Und uns wurde auch nicht genannt, welcher der Berechnete Verbrauch ist. Kann sie einfach Verlangen, das wir Nachzahlungen machen?

    Desweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?

    Sie betritt ohne Zustimmung von uns unseren Aufenthaltsraum. Auch wenn wir da sind. Aber wie gesagt, ohne zustimmung. Und wenn sie nur zettel auf den Tisch legt. Darf sie das tun? Darf sie unseren Aufenthaltsraum betreten? Bzw unsere Räume allgemein?

    Darf die Vermieterin einen Schlüssel von unseren Zimmer und Aufenthaltsraum haben oder können wir verlangen, das sie uns diese Aushändigt?

    Es bezieht sich alles auf ein Schülerzimmer!

    Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir helfen können.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Marvin Timm

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