Räumungsklage jetzt auch gegen Mitbesitzer

  • Hallo,

    vor ca. 20 Jahren sind wir (mein Mann und ich) in ein Einfamilienhaus (Werkmietwohnungsvertrag) gezogen.
    Der frühere Eigentümer, das Land B.-W., hat das Haus vor 3 Jahren verkauft und der neue Eigentümer hat uns dann gleich gekündigt wegen Eigenbedarf. Wir haben der Kündigung widersprochen.
    Dann ging es los mit der ersten Klage.
    Der Mietvertrag ist nicht ganz alltäglich. In unserem Mietvertrag gibt es z.B. eine Stelle in der es heisst, dass wir den unbezahlten Mehrraum (Landesdienstwohnungsverordnung) bei Bedarf des Vermieters herausgeben müssen. In unserem Fall macht das ca. 1/4 vom Haus, ca 50 m² aus.
    Warum auch immer, der neue Eigentümer hat dann als erstes eine Räumungsklage für diesen Mehrraum gemacht (nicht für das ganze Haus). Allerdings war die Räumungsklage nur gegen meinen Mann (nur er ist Mieter) gerichtet. Diese Mehrraumklage hat der neue Vermieter gewonnen, die Gerichtsvollzieherin hat allerdings nicht geräumt, da gegen mich kein Titel vorliegt.
    Mittlerweile hatte der neue Vermieter Räumungsklage wegen der eigentlichen Wohnung eingereicht (diesmal gegen uns beide!). Wir haben gewonnen - er kann uns die nächsten 15 Jahre nicht kündigen!
    Wir haben wirklich schon einiges durchgemacht. Gerade haben wir eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erwirkt.

    Die Tage kam dann die Räumungsklage gegen mich bzgl. des unbezahlten Mehrraums.
    Wir wissen mittlerweile, dass das Urteil bzgl. des Mehrraums gegen meine Mann sowas von falsch ist (Das Gericht hatte entschieden es sei Leihe) und unser damaliger Anwalt war leider ein Fehlgriff.

    So, jetzt meine eigentliche Frage.
    Nur mein Mann ist Mieter, ich bin MITBESITZER und werde jetzt auf Räumung des Mehrraums verklagt. Habe ich die Chance ein anderes Urteil als mein Mann zu erhalten? Oder muss das Gericht jetzt das falsche Urteil einfach wiederholen, weil ich (nur) Mitbesitzer bin?

    Vielen dank im Voraus
    Woti

  • Hallo Kolinum,

    mit der Antwort weiss ich jetzt nicht recht was ich anfangen soll. Es geht hier nicht um mitverantwortlich, oder?
    Mieter ist mein Mann (nur er hat unterschrieben), ich bin Mitbesitzer.
    Er hat die Räumungsklage als Mieter verloren. Kann ich die Räumungsklage die sich jetzt gegen mich als Mitbesitzer richtet gewinnen (vorausgesetzt ich habe die richtigen Argumente oder Beweise)?
    Was bedeutet Mitbesitzer vor Gericht? Ist bei einer Räumungsklage Mitbesitzer weniger wert als Mieter?

    Vielen Dank

  • Sie müssen sich erst mal im klar werden, ob Sie Besitzer(Eigentümer) sind oder als Lebenspartner Ihres Mannes fungieren, welcher Mieter ist. Damit sind Sie doch kein Mitbesitzer oder stehen Sie etwa im Grundbuch des Anwesens.

  • Hallo Kolinum,

    weder mein Mann noch ich sind Eigentümer.

    Nur mein Mann ist Mieter, nur er hat unterschriebenaber ich bin eben Mitbesitzer. Das ist Fakt!

    BGH Beschluß 25.06.2004 IXa ZB 29/04
    Aus Räumungstitel gegen Mieter (Wohnung) kann Gläubiger nicht gegen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.

  • Habe mich zu Ihrem Link sachkundig gemacht. Die Materie war mir bis dato nicht bekannt.
    Der Räumungstitel müßte also gegen beide Personen gerichtet werden.
    Der Ausdruck Mitbesitz war mir bisher nicht geläufig.

  • Der Räumungstitel müßte also gegen beide Personen gerichtet werden.
    Der Ausdruck Mitbesitz war mir bisher nicht geläufig.


    Ein Besitzer oder Mitbesitzer ist nicht Eigentümer...:o
    Nimmst Du im Geschäft eine Apfelsine in die Hand, biste vorübergehend Besitzer, mehr nicht.

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