Hallo,
vor ca. 20 Jahren sind wir (mein Mann und ich) in ein Einfamilienhaus (Werkmietwohnungsvertrag) gezogen.
Der frühere Eigentümer, das Land B.-W., hat das Haus vor 3 Jahren verkauft und der neue Eigentümer hat uns dann gleich gekündigt wegen Eigenbedarf. Wir haben der Kündigung widersprochen.
Dann ging es los mit der ersten Klage.
Der Mietvertrag ist nicht ganz alltäglich. In unserem Mietvertrag gibt es z.B. eine Stelle in der es heisst, dass wir den unbezahlten Mehrraum (Landesdienstwohnungsverordnung) bei Bedarf des Vermieters herausgeben müssen. In unserem Fall macht das ca. 1/4 vom Haus, ca 50 m² aus.
Warum auch immer, der neue Eigentümer hat dann als erstes eine Räumungsklage für diesen Mehrraum gemacht (nicht für das ganze Haus). Allerdings war die Räumungsklage nur gegen meinen Mann (nur er ist Mieter) gerichtet. Diese Mehrraumklage hat der neue Vermieter gewonnen, die Gerichtsvollzieherin hat allerdings nicht geräumt, da gegen mich kein Titel vorliegt.
Mittlerweile hatte der neue Vermieter Räumungsklage wegen der eigentlichen Wohnung eingereicht (diesmal gegen uns beide!). Wir haben gewonnen - er kann uns die nächsten 15 Jahre nicht kündigen!
Wir haben wirklich schon einiges durchgemacht. Gerade haben wir eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erwirkt.
Die Tage kam dann die Räumungsklage gegen mich bzgl. des unbezahlten Mehrraums.
Wir wissen mittlerweile, dass das Urteil bzgl. des Mehrraums gegen meine Mann sowas von falsch ist (Das Gericht hatte entschieden es sei Leihe) und unser damaliger Anwalt war leider ein Fehlgriff.
So, jetzt meine eigentliche Frage.
Nur mein Mann ist Mieter, ich bin MITBESITZER und werde jetzt auf Räumung des Mehrraums verklagt. Habe ich die Chance ein anderes Urteil als mein Mann zu erhalten? Oder muss das Gericht jetzt das falsche Urteil einfach wiederholen, weil ich (nur) Mitbesitzer bin?
Vielen dank im Voraus
Woti