Zum Thema:
Ich wohne unter dem Dach in einer "wohnung". den ersten,eg, und keller bewohnen hierbei die Mieter. Nebenzu zu erwähnen ist es auch noch das ich keine Abschließbare Tür habe und ich durch arangierte fehler immer wieder bemerke das die Vermieter in meiner Wohnung waren.
Zum eigendlichen Thema wie auch im Titel geschrieben:
Mein Freund kommt (da vernbeziehung) nur wenige Wochenenden im Jahr/Monat zu mir. Dann raucht er auf der Toilette aus dem Fenster. Im Mietvertrag steht hierbei das im Haus rauchverbot gilt. Nun lese ich aber im Internet über diverse richtersprüche und regelungen nachdem der Mieter durch den ´Vermieter in seiner Persönlichkeit nicht eingeschrenkt werden darf. dazu gehören auch 3.4. ... ect personen. Im endeffekt halt das der Vermmieter nun dem Mieter und seinen Gästen nicht verbieten darf zu rauchen.
>>>>>>>Ist das wirklich so?? was währe denn wenn ich anfangen würde zu rauchen? =Kündigungsgrund?
2. teil ist das meine Vermieter mir verbieten, dadurch das wir ein im wohnraum liegenden Treppen aufgang haben, Gäste für mehrere stunden in meiner wohnung alleine zu lassen. Ich hab nachgelesen das ich mir Gäste sogar bis zu 3 wochen zu besuch einladen darf. Meiner Lokig nach : Mein gemieteter Lebensraum, also darf ich mir wohl für wenige Tage freunde bei mir einladen!?
Währe nett wenn mir einer helfen könnte :)!!!