Persönlichkeits empfinden gestört

  • Zum Thema:
    Ich wohne unter dem Dach in einer "wohnung". den ersten,eg, und keller bewohnen hierbei die Mieter. Nebenzu zu erwähnen ist es auch noch das ich keine Abschließbare Tür habe und ich durch arangierte fehler immer wieder bemerke das die Vermieter in meiner Wohnung waren.
    Zum eigendlichen Thema wie auch im Titel geschrieben:
    Mein Freund kommt (da vernbeziehung) nur wenige Wochenenden im Jahr/Monat zu mir. Dann raucht er auf der Toilette aus dem Fenster. Im Mietvertrag steht hierbei das im Haus rauchverbot gilt. Nun lese ich aber im Internet über diverse richtersprüche und regelungen nachdem der Mieter durch den ´Vermieter in seiner Persönlichkeit nicht eingeschrenkt werden darf. dazu gehören auch 3.4. ... ect personen. Im endeffekt halt das der Vermmieter nun dem Mieter und seinen Gästen nicht verbieten darf zu rauchen.
    >>>>>>>Ist das wirklich so?? was währe denn wenn ich anfangen würde zu rauchen? =Kündigungsgrund?

    2. teil ist das meine Vermieter mir verbieten, dadurch das wir ein im wohnraum liegenden Treppen aufgang haben, Gäste für mehrere stunden in meiner wohnung alleine zu lassen. Ich hab nachgelesen das ich mir Gäste sogar bis zu 3 wochen zu besuch einladen darf. Meiner Lokig nach : Mein gemieteter Lebensraum, also darf ich mir wohl für wenige Tage freunde bei mir einladen!?

    Währe nett wenn mir einer helfen könnte :)!!!

  • Zitat

    den ersten,eg, und keller bewohnen hierbei die Mieter

    Also sind alle Wohnungen/Etagen vermietet, oder was?

    Du erwartest in einem Forum Hilfe, bist aber nicht bereit, deine Anfrage so zu schreiben, dass man sie problemlos lesen und verstehen kann.

    Es mag mittlerweile üblich sein, dass man die Shift-Taste nicht mehr betätigt, aber dann musst du auch damit rechnen, dass dein Beitrag nicht gelesen wird.

  • Hallo fiedler,

    bitte hol' Deinen rauchenden Freund von der Toilette 'runter und lass' ihn Deine Anfrage schreiben.

    Falls ich richtig geraten haben sollte: Das Türschloss kann ein Mieter während der Mietzeit gegen ein eigenes austauschen. Rauchen kann vom VM nicht verboten werden.

  • Eine Wohnung ohne abschließbare Tür würde ich als Mietmangel bezeichnen der durch den Vemieter abgestellt werden muss. Den Schließzylinder würde ich auch selbst einbauen, den alten verwahren für den Auszug und dann wieder einbauen. Dann hat sich das mit dem Vermieter in der Wohnung auch erledigt.

    Wie Berny schon ausführte, eine Klausel im Mietvertrag, der es Dir oder Besuch verbietet zu rauchen ist nichtig also nicht gültig.
    Nein der VM kann Dir nicht aus diesem Grund kündigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!