uralte Alufenster - Erneuerungspflicht ?

  • Hallo Experten,

    ich suche zwar schon nach Informationen zu diesem Thema, habe aber bisher nichts dazu gefunden.

    Darum meine Frage in diese Runde:

    entspricht es dem Mietrecht, das 32 Jahre alte Alufenster, die nicht thermisch getrennt sind, erneuert werden müssen ?

    Die Fenstergriffe und Schließgetriebe der 7 alten Alufenster in unserer Wohnung sind allesamt ausgeleiert, die Gummidichtungen sind
    ausgehärtet und erfüllen nicht mehr ihren Zweck - es zieht nun ständig, zwar nur mäßig, aber im Winter unangenehm kalt durch die Fenster.

    Mangels Ersatzteile, die es für diese Sorte nicht mehr gibt, wurden bereits 2 defekte Griffe spiegelverkehrt herum angebaut.
    (der VM hatte nur noch diese in seinem Fundus - also anstatt rechte nur linke Griffe. Nun schließen wir das Fenster jeweils
    mit dem offenen Griffende nach oben. :rolleyes:
    Ein Fenster mußte bereits durch eine neues Alufenster erneuert werden, da es sich nicht mehr reparieren ließ)

    Gibt es hier eine Vorschrift / Regelung ?

    Danke für Eure Informationen.

  • :) Danke Kolinum für die Antwort.

    Und mit welchen Argumenten könnte man bzgl. dem Zustand der Fenster
    mit dem VM in eine konstruktive, ergebnisorientierte Verhandlung treten ?


    P.S.
    was bedeutet Kolinum - ist das ein Name oder eine Umschreibung ?

  • Hallo Tacheles,

    gem. § 535 BGB hat der VM die Mietsache instand zu halten.
    Ob es für 32 Jahre alte Alufenster noch passende Dichtungen gibt, weiss ich nicht.
    Ich würde defekte Dichtungen selbst ersetzen, die kosten im 1€-Shop 1€ für 8m Länge.
    Ist Dein VM finanziell klamm?

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