Hallo Experten,
ich suche zwar schon nach Informationen zu diesem Thema, habe aber bisher nichts dazu gefunden.
Darum meine Frage in diese Runde:
entspricht es dem Mietrecht, das 32 Jahre alte Alufenster, die nicht thermisch getrennt sind, erneuert werden müssen ?
Die Fenstergriffe und Schließgetriebe der 7 alten Alufenster in unserer Wohnung sind allesamt ausgeleiert, die Gummidichtungen sind
ausgehärtet und erfüllen nicht mehr ihren Zweck - es zieht nun ständig, zwar nur mäßig, aber im Winter unangenehm kalt durch die Fenster.
Mangels Ersatzteile, die es für diese Sorte nicht mehr gibt, wurden bereits 2 defekte Griffe spiegelverkehrt herum angebaut.
(der VM hatte nur noch diese in seinem Fundus - also anstatt rechte nur linke Griffe. Nun schließen wir das Fenster jeweils
mit dem offenen Griffende nach oben.
Ein Fenster mußte bereits durch eine neues Alufenster erneuert werden, da es sich nicht mehr reparieren ließ)
Gibt es hier eine Vorschrift / Regelung ?
Danke für Eure Informationen.