Hauslicht 715 € im Jahr

  • Hallo,

    ich habe auf meiner Betriebskostenabrechnung 2011 einen Posten Hauslicht 715 € (Mietshaus 2 Etagen 10 Wohneinheiten mit Treppenaufgang). Durch anteilige Umlage auf meine Wohnung ergibt sich für mich ein Betrag von 76 €.

    Ich finde diesen Betrag zu hoch. Es gibt Keller/Erdgeschoss sowie 1. und 2. Etage und ein Aussenlicht das sind 5 Glühbirnen, die es zu betreiben gilt.

    Rechnet man einmal 26 Cent für die kWh, dann entspricht 715€ = 2750 kWh im Jahr. Das sind ca. 7,5 kWh pro Tag. Wenn eine 40 Watt Birne 24 Stunden am Tag brennt sind das 0,96 kWh. Bei 5 Birnen kommt man dann auf etwa 5 kWh. Allerdings brennen die Lampen nicht das ganze Jahr 24 Stunden am Tag.

    Ich habe den Vermieter gebeten, mir zu sagen welche Geräte unter "Hauslicht" fallen, aber bisher keine Antwort erhalten.

    Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

    Gruss,
    Makkaroni

  • Ciao Makkaroni,

    Dir steht beim VM Einsicht in die Originalbelege zu.

    Ein "Vergleich": In zwei mir bekannten MFH sind die jährlichen Aufwendungen für Allgemeinstrom (kein Fahrstuhl, kein Heizungsanlagenbetriebsstrom) folgendermassen:
    5er MFH mit 187qm 93€,
    8er MFH mit 464qm 108€.
    (ich sehe selbst, dass die Relation etwas seltsam ist, es ist aber so.)

  • Noch ein Beispiel für Jahr 2011:

    Wohnblock mit 2 Aufgängen und 15 Wohnungen, Außenlicht durch Bewegungsmelder:

    Betriebsstrom Heizung): 316 €
    Hauslicht : 157 €

    Lassen Sie sich das vom Vermieter mal vorrechnen und nehmen Sie Einsicht in die Belege.
    Manche Vermieter glauben doch tatsächlich, es wäre ihr Geschäftsgeheimnis. Dem ist nicht so!

  • Danke für diese Rückmeldungen und Vergleichswerte. Das unterstreicht, dass 715 € zu viel sind. Die Betriebskosten für die Heizanlage (Strom + Öl) sind getrennt aufgeführt und können nicht in das "Hauslicht" münden.

    Ich werde also nochmal beim Vermieter nachhaken ...

  • Es hat sich herausgestellt, dass der Vermieter den Stromverbrauch der Heizanlage unter der Position Hauslicht abgerechnet hat. Das ist natürlich ein Fehler, da diese Kosten gesondert in der Heizkostenabrechnung eingerechnet werden muessen.

    Ich habe Widerspruch eingelegt und eine neue Betriebskostenabrechnung eingefordert.

  • Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011

    Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07.
    Nach Auffassung des BGH ist es zudem ausreichend, wenn in der Abrechnung nur die verbrauchte Wärmemenge und nicht die Zählerstände ausgewiesen sind.

  • Wie kommst Du denn da drauf ?

    Der Gesetzgeber fordert, dass diese Kosten als Betriebstrom der Heizanlage aufgeführt werden müssen. Diese Kosten werden dann gemaess des Stromverbrauchs der Einzelwohnungen umgelegt und nicht allgemein wie hier geschehen. Verfügt das Haus über keinen getrennten Zähler für die Heizanlage - was der Fall ist - muessen dies Kosten in Heizkostenabrechnung geschätzt werden.

    Ein Single-Haushalt mit berufstätigen Bewohner, wo die Heizung tagsüber quasi nicht in Betrieb ist, kommt bei einer "Hauslicht-Abrechnung" schlechter weg.

    Gruss,
    Makkaroni

  • Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011

    Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07.
    Nach Auffassung des BGH ist es zudem ausreichend, wenn in der Abrechnung nur die verbrauchte Wärmemenge und nicht die Zählerstände ausgewiesen sind.

    .. Und ist es dann Deiner Meinung nach in Ordnung diese Kosten als Hauslicht auf den Vermieter abzuwälzen?

  • Fantastisch, auch hier waren Deine Bemühungen "daneben":

    "Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011"
    - Richtig. Konnte sie auch nicht, da es sich um Fernwärmelieferung handelte.

    "Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07."
    Hier waren mehrere HK_ABr. zu beanstanden, da es sich um schwankende Gewerbeanteile und schwankende Grundfächenanteile der Nutzer handelte.

    Fakt ist nun mal, dass in der HK_Abr. u.a. auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage anzugeben ist. Hat mit dem Allgemeinstrom des Hauses nicht im geringsten was zu tun.

  • Zitat

    Fakt ist nun mal, dass in der HK_Abr. u.a. auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage anzugeben ist.


    Wirklich ?
    Es soll also nicht möglich sein, dass in der NK_Abr. u.a. auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage als Einzelpos. angegeben werden kann.

  • Zitat

    Es soll also nicht möglich sein, dass in der NK_Abr. u.a. auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage als Einzelpos. angegeben werden kann.

    Du kannst wohl nicht verstehen, dass der Betriebsstrom zu den Nebenkosten Heizung gehört und demnach nach der 30/70 er Regel berechnet werden muss. Bei deiner Rechnung würde dieser Posten nur nach Wohnfläche abgerechnet.

  • Du kannst wohl nicht verstehen, dass der Betriebsstrom zu den Nebenkosten Heizung gehört und demnach nach der 30/70 er Regel berechnet werden muss. Bei deiner Rechnung würde dieser Posten nur nach Wohnfläche abgerechnet.


    Gib' Dir keine Mühe, er kann und will nicht verstehen.:(

  • Zitat

    Bei deiner Rechnung würde dieser Posten nur nach Wohnfläche abgerechnet.


    He Wasserkopf, wie kommste denn da wieder drauf ?
    Es gäbe doch noch andere U-Schlüssel. Streng dich doch ausnahmsweise mal selbst an, vllt. kommste dann doch noch drauf.

    Zitat

    er kann und will nicht verstehen.


    Verstehst Du denn mich ?

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