Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011
Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07.
Nach Auffassung des BGH ist es zudem ausreichend, wenn in der Abrechnung nur die verbrauchte Wärmemenge und nicht die Zählerstände ausgewiesen sind.
.. Und ist es dann Deiner Meinung nach in Ordnung diese Kosten als Hauslicht auf den Vermieter abzuwälzen?