Beiträge von Makkaroni

    Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011

    Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07.
    Nach Auffassung des BGH ist es zudem ausreichend, wenn in der Abrechnung nur die verbrauchte Wärmemenge und nicht die Zählerstände ausgewiesen sind.

    .. Und ist es dann Deiner Meinung nach in Ordnung diese Kosten als Hauslicht auf den Vermieter abzuwälzen?

    Wie kommst Du denn da drauf ?

    Der Gesetzgeber fordert, dass diese Kosten als Betriebstrom der Heizanlage aufgeführt werden müssen. Diese Kosten werden dann gemaess des Stromverbrauchs der Einzelwohnungen umgelegt und nicht allgemein wie hier geschehen. Verfügt das Haus über keinen getrennten Zähler für die Heizanlage - was der Fall ist - muessen dies Kosten in Heizkostenabrechnung geschätzt werden.

    Ein Single-Haushalt mit berufstätigen Bewohner, wo die Heizung tagsüber quasi nicht in Betrieb ist, kommt bei einer "Hauslicht-Abrechnung" schlechter weg.

    Gruss,
    Makkaroni

    Es hat sich herausgestellt, dass der Vermieter den Stromverbrauch der Heizanlage unter der Position Hauslicht abgerechnet hat. Das ist natürlich ein Fehler, da diese Kosten gesondert in der Heizkostenabrechnung eingerechnet werden muessen.

    Ich habe Widerspruch eingelegt und eine neue Betriebskostenabrechnung eingefordert.

    Danke für diese Rückmeldungen und Vergleichswerte. Das unterstreicht, dass 715 € zu viel sind. Die Betriebskosten für die Heizanlage (Strom + Öl) sind getrennt aufgeführt und können nicht in das "Hauslicht" münden.

    Ich werde also nochmal beim Vermieter nachhaken ...

    Hallo,

    ich habe auf meiner Betriebskostenabrechnung 2011 einen Posten Hauslicht 715 € (Mietshaus 2 Etagen 10 Wohneinheiten mit Treppenaufgang). Durch anteilige Umlage auf meine Wohnung ergibt sich für mich ein Betrag von 76 €.

    Ich finde diesen Betrag zu hoch. Es gibt Keller/Erdgeschoss sowie 1. und 2. Etage und ein Aussenlicht das sind 5 Glühbirnen, die es zu betreiben gilt.

    Rechnet man einmal 26 Cent für die kWh, dann entspricht 715€ = 2750 kWh im Jahr. Das sind ca. 7,5 kWh pro Tag. Wenn eine 40 Watt Birne 24 Stunden am Tag brennt sind das 0,96 kWh. Bei 5 Birnen kommt man dann auf etwa 5 kWh. Allerdings brennen die Lampen nicht das ganze Jahr 24 Stunden am Tag.

    Ich habe den Vermieter gebeten, mir zu sagen welche Geräte unter "Hauslicht" fallen, aber bisher keine Antwort erhalten.

    Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

    Gruss,
    Makkaroni

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