Wenn der VM jedoch zu träge/unbeholfen/unfähig oder blöd ist, korrekte Betrk-Vorauszahlungen zu berechnen, bitteschön...
Also bedeutet er hat Pech gehabt? Ich muss ihn nur irgendwie auf sein letztes Schreiben antworten und weis nicht mit welcher rechtlichen Grundlage ich meinen Einwand beziehen kann.
Aaaber: Darf er überhaupt "rückwirkend" mich zu einer Nachzahlung auffordern? Also ein Mieter zieht Juni 2012 aus und Januar 2013 soll er Betriebskosten für das halbe Jahr 2012 nachzahlen. Ist das überhaupt erlaubt?