Beiträge von MieterEinbehalt

    Das hat damit nichts zu tun.
    Nachzahlungen zu BetrkAbrechnungen kann der VM nur bis zu einem Jahr nach Ende des regulären Abrechnungszeitraums (der nicht mit dem Mietende übereinstimmen muss) verlangen. Das wäre oftmals ja der 31.12.

    Wie erfahre ich den Abrechnungszeitraum? Gut wenn er sich nach dem Mietende richtet wäre das September 2013 und ansonsten 31.12.2013 also von daher auch egal...

    Ach danke das sieht doch gut aus.

    Ok im Endeffekt reden wir von vielleicht einem Monat da er die richtige Abrechnung sicher bis Ende Januar hat. Wundere mich auch warum er es so eilig hat den arm ist er sicher nicht (ist ja auch nicht direkt der Vermieter sondern ein Verwalter). In bin mir nur sicher das die endgültige Nachzahlung etwas über die Hälfte sein wird von dem Betrag den er jetzt haben will.

    Ich schreibe einfach mit n paar Argumenten zurück und wenns wieder n Monat dauert bis er eine Antwort schickt, kann er auch gleich den endgültigen Betrag schicken.

    Im übrigen: Gegen diese Nachzahlung kann ich aber dann nichts machen obwohl ich dort nicht mehr wohne?

    Ääähm...Scheisse...

    Es muss doch eine Möglichkeit geben das ich bis zur richtigen Nebenkostenabrechnung warten kann?

    Es geht mir immer noch nicht in den Kopf das ich irgendeinen GESCHÄTZTEN Betrag einfach zahlen muss. Da kann der Mieter ja irgendeine Summe nennen und schön warten bis ich den Überschuss wieder zurückbekomme.

    Mal abgesehen davon verfüge ich bei weitem nicht über diese finanziellen Mittel, hat nichts mit Geiz zu tun. Er hat ja bereits einen riesen Betrag von mir bekommen.

    So nun habe ich endlich eine Antwort bekommen:

    "Nach einschlägigen Gerichtsurteilen (Beispiele) dar der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten bis zur Erstellung der Nebenkostenrechnung"

    Da gibt es aber zwei Gegenargumente:

    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf

    2. In meinem Mietvertrag steht: Bei einem preisgebundenen Mietverhältnis ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt.

    Weis leider nicht was ein preisgebundenes Mietverhältnis sein soll...

    Werde ich machen und vielen Dank für die Hilfe obwohl mir der ein oder andere Ton missfiel.
    Ich entschuldige mich nochmals das ich den Sachverhalt erst nicht detailliert genug dargelegt habe aber ich kenne mich in diesen Sachen überhaupt nicht aus aber lerne gerne dazu :)

    Quatsch!!

    Die vereinbarte Kaution ist der Betrag, der dem Vermieter bis zum Ende deiner Mietzeit und darüber hinaus zusteht, ist das so schwer zu verstehen?

    Darum geht es doch gar nicht! Ich frage MICH was dabei so schwer zu verstehen ist! Vergessen wir mal die Kaution. Vergessen wir mal die Nachzahlung 2010 und 2011. Ich will nur eines wissen:

    Darf der Vermieter sagen: "Ich weis zwar nicht wie viel Betriebskosten Sie für das Jahr 2012 nachzahlen müssen aber will zur Sicherheit einfach mal so 1000,00 € SOFORT von Ihnen haben. Die richtige Abrechnung folgt 2013 und dann bekommen sie die Differenz wieder."

    IST DAS ERLAUBT??? Eine einfache Frage. Nichts besonderes. Weil wenn das erlaubt ist, stimmt was nicht. Ich kann doch nicht zu jemanden sagen: "Gib mir SOFORT 1000,00 €, sicher musst Du die irgendwann so wie so bezahlen..."


    Wenn der VM jedoch zu träge/unbeholfen/unfähig oder blöd ist, korrekte Betrk-Vorauszahlungen zu berechnen, bitteschön...

    Also bedeutet er hat Pech gehabt? Ich muss ihn nur irgendwie auf sein letztes Schreiben antworten und weis nicht mit welcher rechtlichen Grundlage ich meinen Einwand beziehen kann.

    Aaaber: Darf er überhaupt "rückwirkend" mich zu einer Nachzahlung auffordern? Also ein Mieter zieht Juni 2012 aus und Januar 2013 soll er Betriebskosten für das halbe Jahr 2012 nachzahlen. Ist das überhaupt erlaubt?

    Ööh, da holt man sich keine Meinungen ein, sondern beauftragt einen Anwalt für Mietrecht, der sich mit der Materie auskennt.

    Nein, bei jemanden mit einem ähnlichen Fall, hat auch der Anwalt nichts gebracht außer dicken Kosten.

    Die Grundlage versuche ich dir von Anfang an zu erklären. Er kann verlangen, dass du die Kaution bis zum vereinbarten Betrag wieder auffüllst. Ist dir das lieber?

    Das ist ja das Problem! ES GIBT KEINEN VEREINBARTEN BETRAG! Die Nachzahlung für 2010 und 2011 wurde "vereinbart" und diese wurde wurde mit der Kaution und zusätzlicher Zahlung beglichen.

    Es kann gut sein das ich für 2012 Betriebskosten nach zahlen muss aber darf er, bis zur endgültigen Abrechnung, einfach einen Betrag schätzen und von mir verlangen diesen zu zahlen vor allem wenn dieser viel zu hoch ist?

    Wenn die Kaution bereits aufgebraucht ist durch die Nachforderungen aus 2010 und 2011, dann kann der Vermieter eine Auffüllung verlangen.

    Ich frage mich aber, warum der Vermieter diesen Weg über die Kaution geht, denn wenn die Nachforderungen zu Recht bestehen, konnte er doch die Bezahlung verlangen. Oder bist du so klamm, dass du die Verrechnung mit der Kaution vorgeschlagen hast.

    Klartext: Der Vermieter hat das Recht, bis zum Ende der Mietzeit die komplette Kaution zur Verfügung zu haben. Ist die Kaution bereits geschmälert, kann er eine Auffüllung verlangen.

    Naja ob die Nachforderung zu Recht besteht ist die andere Frage aber da habe ich mir schon mehrere Meinungen eingeholt und dagegen keine Chance. Diese mit der Kaution zu verrechnen war nicht meine Idee aber da ich so wie so Nachzahlen muss...

    Ich frage mich nur auf welcher rechtlichen Grundlage der Vermieter "So, ich schätze mal Sie müssen für das Jahr 2012 auch Betriebskosten nachzahlen, also berechne ich Ihnen vorsichtshalber mal einen Betrag." sagen darf.

    Ich kann doch nicht einfach sagen: "Hey, ich denke Du machst mir bald meinen Fernseher kaputt also gib mir schon mal 1000,00 €. Wenn er nicht kaputt geht, bekommst Du sie wieder."

    Entschuldigung, ich weis leider nicht welche Informationen benötigt werden.

    Also ich habe quasi trotz Abzug der Kaution noch einen gewissen Betrag für die Betriebskosten 2010 und 2011 nachzahlen müssen. Also habe ich quasi meine "Schulden" für diese Jahre beglichen. Nun will er auch noch eine Nachzahlung für 2012 und da das Jahr noch nicht abgeschlossen ist, hat er einen Betrag geschätzt den ich sofort zahlen müsste. Dies hat er alles in der Kautionsabrechnung angegeben.

    Also quasi Kaution minus Nachzahlung 2010, minus Nachzahlung 2011, minus geschätzte Nachzahlung 2012. Daraufhin habe ich geschrieben das ich die von 2012 nicht nachvollziehen kann und vorerst die Differenz für 2010 und 2011 überweise, was auch geschehen ist.

    Nun verlange er natürlich noch den ca. Betrag für 2012.

    Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

    Guten Abend,

    kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen. Wenn die Betriebskosten dann wirklich überprüft und er den genauen Betrag hat, darf ich noch mehr zahlen bzw. bekommen den entsprechenden Teil wieder zurück erstattet.

    Darf er das?

    Vielen Dank

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