Einbehalt Betriebskosten 2012

  • Guten Abend,

    kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen. Wenn die Betriebskosten dann wirklich überprüft und er den genauen Betrag hat, darf ich noch mehr zahlen bzw. bekommen den entsprechenden Teil wieder zurück erstattet.

    Darf er das?

    Vielen Dank

  • kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen. Wenn die Betriebskosten dann wirklich überprüft und er den genauen Betrag hat, darf ich noch mehr zahlen bzw. bekommen den entsprechenden Teil wieder zurück erstattet.

    Darf er das?

    Yes, he can.

  • Yes, he can.

    Das bedeutet ich zahle einfach mal so einen geschätzten Haufen Geld der meiner Meinung nach viel zu hoch ist und darf dann warten bis ich irgendwann evtl. einen Teil zurück bekomme? Wie lautete denn da genau die rechtliche Grundlage?

    Vielen Dank

  • Das bedeutet ich zahle einfach mal so einen geschätzten Haufen Geld der meiner Meinung nach viel zu hoch ist und darf dann warten bis ich irgendwann evtl. einen Teil zurück bekomme? Wie lautete denn da genau die rechtliche Grundlage?


    Üblich ist, dass ein VM die Kaution nicht sofort auszahlt, sondern soviel vorsichtshalber einbehält, wie nach der noch ausstehenden letzten Betriebskostenabrechnung maximalstens nachgefordert werden könnte.

  • Zitat

    Hast Du keine Kaution hinterlegt?

    Davon kann der VM normalerweise einen Teil für evtl. Nachzahlungen für noch zu erstellende BK-Abrechnungen einbehalten. Sofern Nachzahlungen zu erwarten sind. Einen Teil heißt das 2 - 4fache einer monatlichen Vorauszahlung.

    Zitat

    Yes, he can.

    No, he can not. Meine ich. Das käme meiner Ansicht nach einer, falls vertraglich nicht vereinbart, nachträglichen Kautionsforderung oder einer "Aufstockung" der Kaution über den vereinbarten Betrag oder sogar über die zulässigen 3 KM gleich.

  • Zitat

    kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen

    Manche Vermieter kommen aber auch auf Ideen :rolleyes:

    Sollte eine Kaution hinterlegt worden sein, so kann Ihr Vermieter einen angemessenen Teilbetrag der Kaution einbehalten, sofern aus noch zu erstellenden Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Er kann aber nicht einfach eine zusätzliche Zahlung fordern, weil er mit Nachzahlungen rechnet. Hierfür dienen in der Regel die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen. Wenn Ihr Vermieter es versäumt hat, die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen, so ist das dann zunächst sein Problem.

  • nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012".


    Hatte ich wohl gründlich falsch gedeutet... Shame on me!:eek:
    Quasi Beendigung eines Mietverhältnisses gegen Barzahlung... Never!!

  • Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

  • [quote='1']Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?[/QUOTE]
    Mit Mietvertragsende endet auch die Verpflichtung zur Zahlung der Bruttomiete.

  • [/[/B]QUOTE]
    Mit Mietvertragsende endet auch die Verpflichtung zur Zahlung der Bruttomiete.[/QUOTE]

    Also muss ich für 2012 nichts mehr nach zahlen, auch wenn er zu wenig Betriebskosten abgerechnet haben sollte?

  • Zitat

    aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

    Ja, das darf er. Wenn die vorhandene Kaution nicht ausreicht, um Forderungen aus dem Mietverhältnis abzudecken, kann der Vermieter eine Auffüllung der Kaution verlangen.

  • Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

    Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Aber ich interpretiere den Text jetzt so, dass der Vermieter die Nachzahlungen aus den Jahren 2010 und 2011 mit der Kaution verrechnet hat und den Rest der Kaution nicht auskehren möchte, weil er für das Jahr 2012 auch mit einer Nachzahlung aus der Abrechnung rechnet. Und eine solche Vorgehensweise ist durchaus zulässig.

  • Zitat

    Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

    Das stellt den Sachverhalt allerdings in ein vollkommen anderes Licht.

    Toll wenn Fragesteller wichtige Infos nur häppchenweise geben:mad:

    Wenn der VM die Kaution mit Ansprüchen/Forderungen verrechnet hat und nichts mehr bzw. nicht genug für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden Abrechnungen übrig ist, kann er eine "Aufstockung" der Kaution verlangen.

  • Entschuldigung, ich weis leider nicht welche Informationen benötigt werden.

    Also ich habe quasi trotz Abzug der Kaution noch einen gewissen Betrag für die Betriebskosten 2010 und 2011 nachzahlen müssen. Also habe ich quasi meine "Schulden" für diese Jahre beglichen. Nun will er auch noch eine Nachzahlung für 2012 und da das Jahr noch nicht abgeschlossen ist, hat er einen Betrag geschätzt den ich sofort zahlen müsste. Dies hat er alles in der Kautionsabrechnung angegeben.

    Also quasi Kaution minus Nachzahlung 2010, minus Nachzahlung 2011, minus geschätzte Nachzahlung 2012. Daraufhin habe ich geschrieben das ich die von 2012 nicht nachvollziehen kann und vorerst die Differenz für 2010 und 2011 überweise, was auch geschehen ist.

    Nun verlange er natürlich noch den ca. Betrag für 2012.

  • Zitat

    Nun verlange er natürlich noch den ca. Betrag für 2012.

    Wenn die Kaution bereits aufgebraucht ist durch die Nachforderungen aus 2010 und 2011, dann kann der Vermieter eine Auffüllung verlangen.

    Ich frage mich aber, warum der Vermieter diesen Weg über die Kaution geht, denn wenn die Nachforderungen zu Recht bestehen, konnte er doch die Bezahlung verlangen. Oder bist du so klamm, dass du die Verrechnung mit der Kaution vorgeschlagen hast.

    Klartext: Der Vermieter hat das Recht, bis zum Ende der Mietzeit die komplette Kaution zur Verfügung zu haben. Ist die Kaution bereits geschmälert, kann er eine Auffüllung verlangen.

  • Wenn die Kaution bereits aufgebraucht ist durch die Nachforderungen aus 2010 und 2011, dann kann der Vermieter eine Auffüllung verlangen.

    Ich frage mich aber, warum der Vermieter diesen Weg über die Kaution geht, denn wenn die Nachforderungen zu Recht bestehen, konnte er doch die Bezahlung verlangen. Oder bist du so klamm, dass du die Verrechnung mit der Kaution vorgeschlagen hast.

    Klartext: Der Vermieter hat das Recht, bis zum Ende der Mietzeit die komplette Kaution zur Verfügung zu haben. Ist die Kaution bereits geschmälert, kann er eine Auffüllung verlangen.

    Naja ob die Nachforderung zu Recht besteht ist die andere Frage aber da habe ich mir schon mehrere Meinungen eingeholt und dagegen keine Chance. Diese mit der Kaution zu verrechnen war nicht meine Idee aber da ich so wie so Nachzahlen muss...

    Ich frage mich nur auf welcher rechtlichen Grundlage der Vermieter "So, ich schätze mal Sie müssen für das Jahr 2012 auch Betriebskosten nachzahlen, also berechne ich Ihnen vorsichtshalber mal einen Betrag." sagen darf.

    Ich kann doch nicht einfach sagen: "Hey, ich denke Du machst mir bald meinen Fernseher kaputt also gib mir schon mal 1000,00 €. Wenn er nicht kaputt geht, bekommst Du sie wieder."

  • Zitat

    aber da habe ich mir schon mehrere Meinungen eingeholt

    Ööh, da holt man sich keine Meinungen ein, sondern beauftragt einen Anwalt für Mietrecht, der sich mit der Materie auskennt.

    Zitat

    auf welcher rechtlichen Grundlage der Vermieter

    Die Grundlage versuche ich dir von Anfang an zu erklären. Er kann verlangen, dass du die Kaution bis zum vereinbarten Betrag wieder auffüllst. Ist dir das lieber?

  • Ööh, da holt man sich keine Meinungen ein, sondern beauftragt einen Anwalt für Mietrecht, der sich mit der Materie auskennt.

    Nein, bei jemanden mit einem ähnlichen Fall, hat auch der Anwalt nichts gebracht außer dicken Kosten.

    Die Grundlage versuche ich dir von Anfang an zu erklären. Er kann verlangen, dass du die Kaution bis zum vereinbarten Betrag wieder auffüllst. Ist dir das lieber?

    Das ist ja das Problem! ES GIBT KEINEN VEREINBARTEN BETRAG! Die Nachzahlung für 2010 und 2011 wurde "vereinbart" und diese wurde wurde mit der Kaution und zusätzlicher Zahlung beglichen.

    Es kann gut sein das ich für 2012 Betriebskosten nach zahlen muss aber darf er, bis zur endgültigen Abrechnung, einfach einen Betrag schätzen und von mir verlangen diesen zu zahlen vor allem wenn dieser viel zu hoch ist?

  • Ein Mitverschulden trifft m.E. auch den VM, denn ich halte es für rechtlich bedenklich bzw. unüblich, während der Mietzeit Forderungen des VM aus der Kaution zu befriedigen. - Hatte mal einer meiner Mieter versucht, aber wir hatten uns dann auf zukünftige leicht erhöhte Mietezahlungen bis zum Ausgleich verständigt.
    Wenn der VM jedoch zu träge/unbeholfen/unfähig oder blöd ist, korrekte Betrk-Vorauszahlungen zu berechnen, bitteschön...

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