Einbehalt Betriebskosten 2012


  • Wenn der VM jedoch zu träge/unbeholfen/unfähig oder blöd ist, korrekte Betrk-Vorauszahlungen zu berechnen, bitteschön...

    Also bedeutet er hat Pech gehabt? Ich muss ihn nur irgendwie auf sein letztes Schreiben antworten und weis nicht mit welcher rechtlichen Grundlage ich meinen Einwand beziehen kann.

    Aaaber: Darf er überhaupt "rückwirkend" mich zu einer Nachzahlung auffordern? Also ein Mieter zieht Juni 2012 aus und Januar 2013 soll er Betriebskosten für das halbe Jahr 2012 nachzahlen. Ist das überhaupt erlaubt?

  • Zitat

    ES GIBT KEINEN VEREINBARTEN BETRAG! Die Nachzahlung für 2010 und 2011 wurde "vereinbart"

    Was soll denn das nun bedeuten? Nachzahlungen "vereinbart" man nicht, die ergeben sich aus der Betriebskostenabrechnung. Keine Abrechnung - keine Nachzahlung. Zumindest für 2010, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

    Zitat

    Aaaber: Darf er überhaupt "rückwirkend" mich zu einer Nachzahlung auffordern? Also ein Mieter zieht Juni 2012 aus und Januar 2013 soll er Betriebskosten für das halbe Jahr 2012 nachzahlen. Ist das überhaupt erlaubt?

    Natürlich darf er das. Vorausgesetzt es sind/waren vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart und die Abrechnung ergibt eine Nachzahlung.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (6. November 2012 um 16:32)

  • Zitat

    ES GIBT KEINEN VEREINBARTEN BETRAG!

    Quatsch!!

    Die vereinbarte Kaution ist der Betrag, der dem Vermieter bis zum Ende deiner Mietzeit und darüber hinaus zusteht, ist das so schwer zu verstehen?

  • Quatsch!!

    Die vereinbarte Kaution ist der Betrag, der dem Vermieter bis zum Ende deiner Mietzeit und darüber hinaus zusteht, ist das so schwer zu verstehen?

    Darum geht es doch gar nicht! Ich frage MICH was dabei so schwer zu verstehen ist! Vergessen wir mal die Kaution. Vergessen wir mal die Nachzahlung 2010 und 2011. Ich will nur eines wissen:

    Darf der Vermieter sagen: "Ich weis zwar nicht wie viel Betriebskosten Sie für das Jahr 2012 nachzahlen müssen aber will zur Sicherheit einfach mal so 1000,00 € SOFORT von Ihnen haben. Die richtige Abrechnung folgt 2013 und dann bekommen sie die Differenz wieder."

    IST DAS ERLAUBT??? Eine einfache Frage. Nichts besonderes. Weil wenn das erlaubt ist, stimmt was nicht. Ich kann doch nicht zu jemanden sagen: "Gib mir SOFORT 1000,00 €, sicher musst Du die irgendwann so wie so bezahlen..."

  • Zitat

    Darum geht es doch gar nicht!

    Aber darum geht es doch, auch wenn du nicht in der Lage bist, es zu verstehen! Stell dir vor, dein Vermieter hat tatsächlich die Schnauze voll von dir und übergibt den Fall an einen Anwalt.

    Dieser Anwalt wird dann verlangen, dass du die Kaution wieder so auffüllst, wie sie beim Einzug war. Hast du das Geld? Nein!

    So, und jetzt versuch mal, darüber nachzudenken. Und nicht, was der Vermieter darf und was nicht. Stellst du dich stur, wird er einen Anwalt beauftragen. Und dann bist du im Eimer.

  • Darf der Vermieter sagen: "Ich weis zwar nicht wie viel Betriebskosten Sie für das Jahr 2012 nachzahlen müssen aber will zur Sicherheit einfach mal so 1000,00 € SOFORT von Ihnen haben. Die richtige Abrechnung folgt 2013 und dann bekommen sie die Differenz wieder."
    IST DAS ERLAUBT???


    Nein, ist es nicht.

  • Also der eine sagt er darf es und der andere er darf es nicht. Wird sehr interessant werden. Ich schreib ihm einfach das ich auf die richtige Abrechnung warten will und hoffe das Beste...


    In Ordnung, mach' das und halte uns bitte gelegentlich auf dem Laufenden.

  • Werde ich machen und vielen Dank für die Hilfe obwohl mir der ein oder andere Ton missfiel.
    Ich entschuldige mich nochmals das ich den Sachverhalt erst nicht detailliert genug dargelegt habe aber ich kenne mich in diesen Sachen überhaupt nicht aus aber lerne gerne dazu :)

  • Wenn der Vermieter mit einer Nachzahlung aus der Abrechnung für 2012 rechnet, so kann und darf er einen Teilbetrag der hinterlegten Mietkaution einbehalten.

    Er kann und darf allerdings keine 'Sonderzahlung' vom Mieter fordern. Der einzige legitime Weg ist eine Anpassung der vom Mieter zu leistenden monatlichen Vorauszahlungen nach einer erteilten Abrechnung.

    Sollte die hinterlegte Mietkaution beim Vermieter noch vorhanden sein, so hat der Vermieter hier definitv keine zusätzlichen Ansprüche gegen den Mieter, schon garnicht auf eine zusätzliche Einmalzahlung.

  • So nun habe ich endlich eine Antwort bekommen:

    "Nach einschlägigen Gerichtsurteilen (Beispiele) dar der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten bis zur Erstellung der Nebenkostenrechnung"

    Da gibt es aber zwei Gegenargumente:

    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf

    2. In meinem Mietvertrag steht: Bei einem preisgebundenen Mietverhältnis ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt.

    Weis leider nicht was ein preisgebundenes Mietverhältnis sein soll...

  • Zitat

    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf

    Wenn deine Kaution bereits aufgebraucht ist, dann musst du sie wieder auffüllen. Dieses versuchte ich dir vergeblich zu verklickern.

    Zitat

    Weis leider nicht was ein preisgebundenes Mietverhältnis sein soll...

    Das sind Wohnungen die mit öffentlichen Mitteln (Sozialer Wohnungsbau) gebaut wurden.

  • Ääähm...Scheisse...

    Es muss doch eine Möglichkeit geben das ich bis zur richtigen Nebenkostenabrechnung warten kann?

    Es geht mir immer noch nicht in den Kopf das ich irgendeinen GESCHÄTZTEN Betrag einfach zahlen muss. Da kann der Mieter ja irgendeine Summe nennen und schön warten bis ich den Überschuss wieder zurückbekomme.

    Mal abgesehen davon verfüge ich bei weitem nicht über diese finanziellen Mittel, hat nichts mit Geiz zu tun. Er hat ja bereits einen riesen Betrag von mir bekommen.

  • Hallo MieterEinbehalt,

    hier müsste wohl etwas richtiggestellt werden:

    "endlich eine Antwort bekommen:
    "Nach einschlägigen Gerichtsurteilen (Beispiele) dar der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten bis zur Erstellung der Nebenkostenrechnung"
    Das halte ich für eine Floskel wie auch bspw. "Nach gefestigter Rechtscprechung", "regelmässig" etc.
    Ausserdem ist das nicht Sinn der Kaution (genauer: Mietsicherheit), sondern die Kaution soll Ansprüche des VM nach Beendigung des Mietverhältnisses abdecken, NICHT jedoch während des Mietverhältnisses fällige Zahlungen (bspw. BetrkAbrechnungen u.ä.).
    Wenn der VM die Mietsicherheit, welche er getrennt von seinem Vermögen zum Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung anzulegen hat, bestimmungswidrig verwendet, so ist das seine Angelegenheit (so macht das mein Nachbarhausbesitzer auch:eek:).
    Bei mir hat jeder Mieter "sein" Sparbuch, aufbewahrt im Tresor der Spasskasse.

    "Da gibt es aber zwei Gegenargumente:
    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf"
    Vermieterproblem (m.E.).

    "2. In meinem Mietvertrag steht: Bei einem preisgebundenen Mietverhältnis ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt."
    Naja, jedoch nix mit bzw. für BK_Abrechnungen zwischendurch.

    "Es muss doch eine Möglichkeit geben das ich bis zur richtigen Nebenkostenabrechnung warten kann?"
    Joo, eben abwarten. Der VM könnte sich ja auch mal etwas beeilen (falls er knapp bei Kasse ist:mad::D)

    "Es geht mir immer noch nicht in den Kopf das ich irgendeinen GESCHÄTZTEN Betrag einfach zahlen muss. Da kann der VerMieter ja irgendeine Summe nennen und schön warten bis ich den Überschuss wieder zurückbekomme."
    Meine ich auch, vonwegen zinsloser Kredit...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. Dezember 2012 um 14:01)

  • Ach danke das sieht doch gut aus.

    Ok im Endeffekt reden wir von vielleicht einem Monat da er die richtige Abrechnung sicher bis Ende Januar hat. Wundere mich auch warum er es so eilig hat den arm ist er sicher nicht (ist ja auch nicht direkt der Vermieter sondern ein Verwalter). In bin mir nur sicher das die endgültige Nachzahlung etwas über die Hälfte sein wird von dem Betrag den er jetzt haben will.

    Ich schreibe einfach mit n paar Argumenten zurück und wenns wieder n Monat dauert bis er eine Antwort schickt, kann er auch gleich den endgültigen Betrag schicken.

    Im übrigen: Gegen diese Nachzahlung kann ich aber dann nichts machen obwohl ich dort nicht mehr wohne?

  • Gegen diese Nachzahlung kann ich aber dann nichts machen obwohl ich dort nicht mehr wohne?


    Das hat damit nichts zu tun.
    Nachzahlungen zu BetrkAbrechnungen kann der VM nur bis zu einem Jahr nach Ende des regulären Abrechnungszeitraums (der nicht mit dem Mietende übereinstimmen muss) verlangen. Das wäre oftmals ja der 31.12.

  • Das hat damit nichts zu tun.
    Nachzahlungen zu BetrkAbrechnungen kann der VM nur bis zu einem Jahr nach Ende des regulären Abrechnungszeitraums (der nicht mit dem Mietende übereinstimmen muss) verlangen. Das wäre oftmals ja der 31.12.

    Wie erfahre ich den Abrechnungszeitraum? Gut wenn er sich nach dem Mietende richtet wäre das September 2013 und ansonsten 31.12.2013 also von daher auch egal...

  • Wie erfahre ich den Abrechnungszeitraum?


    Das müssteste in der BetrkAbr. eigentlich erkennen können. Beträgt grundsätzlich ein Jahr, bspw.: meine Mietwohnung 1.1.-31.12., mein vermietetes Haus 1.6.-31.5.

  • Also die letzte war Juli 2012. Nun ja ist ja wohl nicht mein Problem wenn das bei dene so lange dauert. Habe auf jeden Fall einen Schreiben verfasst mit ein paar schönen Punkten warum er das nicht verlangen darf. Nun heist es mal wieder abwarten...

  • Zitat

    Also die letzte war Juli 2012.

    Was war da die letzte? Du hast immer noch nicht verstanden, worum es hier geht. Wir wollten wissen, wie der Abrechnungszeitraum bei dir lautet. Abrechnungszeitraum ist das Jahr (die 12 Monate) für die die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde.

    Da kann doch nicht die Antwort Juli 2012 lauten?

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