Miet nebenkosten abrechnung 50/50 und Kamin Ofen

  • Hallo nochmal^^

    also hier ein auszug der Vermieter mail

    Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkV n.F. verlangt der Verordnungsgeber nunmehr in bestimmten
    Fällen eine Abrechnung zu 70 % nach Verbrauch, ohne dass der Vermieter
    hiervon abweichen kann.
    So versteht Techem diese neue Regelung:
    Der verpfl ichtende Abrechnungsmaßstab greift dann, wenn alle drei folgenden Bedingungen
    gleichzeitig erfüllt sind:
    Bedingung 1. Gebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom
    16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht
    Bedingung 2. Gebäude wird mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt
    Bedingung 3. In dem Gebäude sind die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend
    gedämmt.
    Bedingung 1. ist erfüllt, wenn:
    • der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt bzw. vor diesem Datum die Bauanzeige
    erstattet wurde
    • und keine zusätzlichen Maßnahmen zur (nachgewiesenen) Erreichung des Niveaus der
    Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 95 erfolgt sind
    ODER
    • falls zusätzliche Maßnahmen vorgenommen wurden, dann, wenn der Jahresheizenergieverbrauch
    den Kennwert nach Tabelle 1

    so und nach diesem schreiben sagt er 50/50 ist richtig grml

    Hallo Herr XXXX
    in dem Techem-link steht das so, daß die Leitungen gedämmt sein müssen um nach 70/30 abrechnen zu können. Der 2.Satz ist extra fett gedruckt.
    mfg

    nochmal grml^^

  • sodale
    war heute beim anwalt er sagte klarer fall es muss 30/70 abgerechnet werden.

    mein vermieter meine nun das die freiliegenden leitungen nicht alle gedammt sind,, d.h im heizraum selber nur die hälfte, aber dann der rest alles zu 100% gedämmt

    nach meiner neuen selber errechneten abrechnung habe ich statt dem guthaben von 375 nun 673 eu diese soll ich ihm mitteilen, und dann einfach keine nebenkosten mehr zahlen biss mein guthaben aufgebraucht ist,

    auf frage was ich er nun machen will? meinte er nichts, der vermieter weis bescheid, das er falsch liegt

    :confused:

  • Xodl:

    "war heute beim anwalt er sagte klarer fall es muss 30/70 abgerechnet werden."
    Auch meine Meinung.

    "mein vermieter meine nun das die freiliegenden leitungen nicht alle gedammt sind"
    Bedeutet lediglich nachlässige Arbeitsweise der Installateure.

    "nach meiner neuen selber errechneten abrechnung habe ich statt dem guthaben von 375 nun 673 eu diese soll ich ihm mitteilen, und dann einfach keine nebenkosten mehr zahlen biss mein guthaben aufgebraucht ist,"
    Aber dem VM schriftlich vorher nachweislich mitteilen.

  • ja was ist nun überwiegend gedämmt so intresse halber?^^

    selber beantwortet, es geht nur um leitungen in meiner wohnung, da die alle unterputz liegen, sind diese als gedämmt anzusehn, selbst im keller sind alle rohre die durch vermietete räume laufen gedämmt, der heizraum selber intresiert demnach nicht^^ auch wenn nicht gedämmt^^

    soweit danke für die vorherigen antworten^^

  • Hallo
    SIEG^^
    Heute lag nen Brief im Kasten
    An Alle Mieter ich binn schuld das nun neu abgerechnet wird nach der neuen regel in 30/70
    die kosten für die neuberechnung tragen die mieter


    teil sieg würd ich sagen da lege ich nun einen drauf

  • SIEG^^
    Heute lag nen Brief im Kasten
    An Alle Mieter ich binn schuld das nun neu abgerechnet wird nach der neuen regel in 30/70
    die kosten für die neuberechnung tragen die mieter


    OK, dann tragen die Mieter aber nicht die Kosten der Altberechnung.

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